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Article 33 - Universelle juristische Person

Kanon 1623
Eine universelle juristische Person wird in die Große Liste göttlicher Personen eingetragen und eingetragen, die mit einem Universal Trust verbunden ist, der im Großen Register und in der öffentlichen Aufzeichnung des Einen Himmels eingetragen ist.
Kanon 1624
Eine universelle juristische Person ist die höchstmögliche Form einer juristischen Gesellschaft aller Arten von Gesellschaften im Universum. Es gibt nur zwei (2) Arten universeller juristischer Personen, nämlich Ucadia und Universal (Gold) Credits.
Kanon 1625
Da alle wahren Personen aus göttlichen Personen gebildet werden, die selbst aus göttlichen unsterblichen Geistern gebildet werden, besitzen universelle juristische Personen als lebendiger Geist ein Gewissen und eine Rechtspersönlichkeit. Es ist sowohl unlogisch als auch betrügerisch, eine universelle juristische Person mit einer Körperschaftsperson zu vergleichen, die eine Mortmanis-Person ist, die auch als „toter Geist" ohne Gewissen bekannt ist.
Kanon 1626
Keine minderwertige juristische Person, die auch eine juristische Person ist und auch als Mortmanis oder „Toter Geist" bekannt ist, kann über einen lebendigen Geist höhere Gerichtsbarkeit haben. Daher darf keine untergeordnete römische juristische Person jemals eine höhere Gerichtsbarkeit über eine universelle juristische Person haben.
Kanon 1627
Ucadia hat die Herrschaft über die gesamte Existenz und alles darin.