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Article 273 - Kurator

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Kurator ist der Begriff, mit dem die viertstärkste potenziell mächtige Ebene und Quelle offizieller Macht innerhalb eines gültigen Rechtssystems definiert wird. Die Macht und Autorität des Amtes des Kurators wird Imperium genannt.
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Das Wort Kurator kommt vom lateinischen Wort „curator" und bedeutet „Manager, Aufseher, Vormund, öffentlicher Treuhänder, leitender medizinischer Beamter". Es entstand als offizieller Titel des ständigen Stellvertreters einer nach römischem Recht besetzten Provinz seit der Eroberung Siziliens im Jahr 241 v. Chr.
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Das Wort Kurator entspricht den Wörtern, Rängen und Positionen von Schatzmeister, Kanzler, Minister, Generalstaatsanwalt, öffentlichem Treuhänder, öffentlichem Vormund, Kommissar, Sheriff, Aufseher, Konservator, Generalvollstrecker, Bevollmächtigtem, Prothonotar, Richter am Obersten Gerichtshof, Generalkanzler oder Generalchirurg.
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Ein Kurator ist in der Regel ein Beamter, der von einem Rektor für einen vorher festgelegten Zeitraum ernannt wird, dessen Ablauf nach Ablauf der Amtszeit die Beendigung seines Mandats zur Folge hat.
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Wenn ein Kurator auch ein öffentlicher Treuhänder ist und somit praktisch der öffentliche Testamentsvollstrecker ist, wird ihm normalerweise als private „Kroneinheit" die Macht des öffentlichen Vormunds der Person und des Nachlasses über alle Trusts und Nachlässe in Testament gewährt, um Nachlässe zu verwalten, wenn kein gültiges Testament vorliegt existiert und kein Testamentsvollstrecker sowie alle mit dem Nachlass oder Trust verbundenen Minderjährigen, Inkompetenten oder Wahnsinnigen ernannt werden.
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Wenn ein Kurator nach römischem Recht auch Kommissar einer Gemeinde (Verwaltungsabteilung der Kommunalverwaltung) ist und als „gesetzliche Autorität" seine Macht letztendlich vom Geheimen Rat ableitet, wird ihm normalerweise die Macht des Generalwächters der Person über alle Bezirke zuerkannt , da alle Bewohner der Gemeinde sind.
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Wenn ein Kurator im römischen Recht auch Bevollmächtigter einer Diözese (dem Bezirk entsprechende kirchliche Abteilung) ist, wird ihm normalerweise als „Gardianus ecclesia" (d. h. einem kirchlichen Kirchenvorsteher) die Macht des kirchlichen Hüters der Person über alle Seelen eines Menschen verliehen Siedlung.