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Artikel 316 – Rückerstattung

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Rückerstattung ist der formelle Prozess der Wiederherstellung des Gleichgewichts und der Entschädigung für Verluste aufgrund einer nachgewiesenen Verletzung, Straftat, Unrecht oder Forderung.
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Das Wort Restitution kommt vom lateinischen restitutum und bedeutet „ersetzen, wiederherstellen, wieder aufbauen, erneuern, zurückgeben, zurückgeben, wiederherstellen, aufheben, rückgängig machen oder reformieren".
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Es gibt hauptsächlich zwei Formen der Wiedergutmachung, die vervollkommnet und wiederhergestellt werden:
  1. Bei der perfektionierten Rückerstattung handelt es sich um den formellen Prozess der Rückerstattung eines rechtskräftigen Urteils, ohne dass Berufung eingelegt werden muss oder eine gerichtliche Überprüfung erforderlich ist. Und​
  2. Bei der Wiedergutmachung handelt es sich um den formellen Prozess der erneuten Erteilung einer Rückerstattung aufgrund eines fehlerhaften Urteils, eines schlechten richterlichen Verhaltens, eines Justizirrtums oder eines anderen Rechtsmangels.​