Article 38 - Minderwertige juristische Person
Kanon 1643
Eine minderwertige juristische Person ist eine minderwertige Gesamtperson, die zunächst durch eine Eintragung und Eintragung in eine Liste erstellt wurde, die durch weströmische Gesetzesstatuten oder römische Gesetzestexte oder damit verbundene Gerichte, Tribunale und Foren definiert ist. Minderwertige juristische Personen sind die niedrigste und schwächste aller gültigen Formen der Gesamtheit „juristischer" Personen. Eine minderwertige juristische Person kann niemals gültig, legitim, vernünftig, logisch, rechtlich, rechtmäßig oder moralisch als einer überlegenen juristischen Person überlegen oder argumentiert werden.
Kanon 1644
Eine minderwertige juristische Person ist per Definition eine Körperschaft nach römischem Recht, die die Körperschaft oder den „Körper" eines Nachlasses darstellt. Daher werden minderwertige juristische Personen wie römische Personen nach römischem Recht als Mortmanis oder „tote Geister" betrachtet, was einen Verstoß gegen alte Rechtsgrundsätze darstellt, die solche Greuel verhindern und es ihnen niemals erlauben, Rechtspersönlichkeit zu besitzen oder Eigentum zu besitzen.
Kanon 1645
Per Definition ist eine minderwertige juristische Person ein „toter Geist", ohne Leben und Geist. Daher kann eine minderwertige juristische Person niemals einen höheren Stellenwert haben als eine juristische Person oder Personen, die über Leben und Geist verfügen.
Kanon 1646
Nach dem minderwertigen römischen Recht kann eine minderwertige juristische Person rechtmäßig nur begrenzte Eigentumsrechte erlangen und besitzen. Eine minderwertige juristische Person kann niemals rechtmäßig Immobilien (Immobilien) erwerben oder besitzen.
Kanon 1647
Eine minderwertige juristische Person kann weder den Charakter einer moralischen Person haben noch beanspruchen. Daher kann eine minderwertige juristische Person keine juristische Persönlichkeit verleihen.
Kanon 1648
In Übereinstimmung mit dem göttlichen Willen, dem göttlichen Gesetz, dem Naturgesetz und diesen Kanonen ist jede Person, die durch Gesetze gebildet wurde, die durch behauptete Gesetze des römischen Todeskults und falscher katholischer Doktrin entstanden und verkündet wurden, automatisch eine minderwertige juristische Person.
Kanon 1649
In Übereinstimmung mit dem göttlichen Willen, dem göttlichen Gesetz, dem Naturgesetz und diesen Kanonen ist jede Person, die direkt unter Anwendung des talmudischen Gesetzes gebildet wurde, automatisch eine minderwertige juristische Person.
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