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Article 274 - Administrator

Canon 3066
Der Begriff „Administrator" bezeichnet die fünftmächtigste Ebene und Quelle offizieller Macht innerhalb eines gültigen Rechtssystems. Die Macht und Autorität des Amtes des Administrators wird Officium genannt.
Canon 3067
Das Wort Administrator kommt vom lateinischen „administrator" und bedeutet „Manager". Im römischen öffentlichen Recht bedeutete es ursprünglich die Befugnis, bestimmte öffentliche Angelegenheiten zu verwalten. Ab dem 16. Jahrhundert und der Gründung von Ständen erhielt das Wort „Administrator" jedoch die zusätzliche technische Bedeutung von „einer Person, die von einem Ordensmann (Richter) dazu ernannt wurde, für die Güter eines anderen zu sorgen, der ohne Testament verstorben ist (ohne ein gültiges Testament zu verfassen") und Testament), für die die Person als Testamentsvollstrecker verantwortlich ist. Daher bezieht sich der Ausdruck „Vollstrecker oder Verwalter" entweder auf einen durch ein gültiges Testament ernannten Testamentsvollstrecker oder einen von einem Richter zum Ordinarius ernannten Verwalter.
Canon 3068
Das Wort „Administrator" entspricht in Bezug auf die Befugnis zur Führung öffentlicher Angelegenheiten den Wörtern, Rängen und Positionen eines Bezirksrichters, eines Notars, eines Gerichtsschreibers, eines Geistlichen oder eines Sekretärs. In Bezug auf Nachlassangelegenheiten entspricht das Wort „Administrator" hinsichtlich der Befugnisse durch Ernennung durch ein ordnungsgemäß bevollmächtigtes Gericht der Position eines Testamentsvollstreckers.
Canon 3069
Ein Verwalter ist in der Regel ein Beamter, der von einem Kurator für einen vorher festgelegten Zeitraum ernannt wird, dessen Ablauf bei Ablauf die Beendigung seines Auftrags zur Folge hat.
Canon 3070
Wenn in römischen Gerichten ein Administrator auch Gerichtsschreiber ist, ist er historisch gesehen der Vertreter des öffentlichen Treuhänders und verfügt daher über die gleichen Befugnisse wie der öffentliche Treuhänder als Treuhänder.
Canon 3071
Wenn in römischen Amtsgerichten ein Administrator auch Gerichtsschreiber ist, ist er historisch gesehen der Bevollmächtigte des Kommissarsausschusses der Gemeinde und verfügt über die gleichen Befugnisse wie der allgemeine Vormund der Person über alle Bezirke, da er alle Bewohner des Bezirks ist.