Article 144 - Unmöglichkeit
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Unmöglichkeit ist ein fiktives Konzept, bei dem ein unvorhergesehenes Ereignis die Erfüllung der Bedingungen des Konsenses unmöglich macht.
Canon 2408
„Unvorhergesehenes Ereignis" im Zusammenhang mit der Unmöglichkeit ist jede Änderung der Umstände, wie etwa höhere Gewalt, festgestellte Vorerkrankungen, Tod oder Invalidität oder ein anderes Ereignis von so großer Bedeutung, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, den Konsens weiter durchzuführen.
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Wenn in einem Konsens keine Bestimmung zum Ausschluss bestimmter unvorhergesehener Ereignisse vorgesehen ist, kann die Einrede der Unmöglichkeit als rechtmäßige Einrede für die Nichterfüllung von Pflichten im Rahmen eines Konsenses für Ereignisse geltend gemacht werden, die nicht anderweitig ausgeschlossen sind.
Canon 2410
Kein Handelskonsens darf darauf abzielen, höhere Gewalt als Einrede der Unmöglichkeit und als rechtmäßige Entschuldigung für die Nichterfüllung auszuschließen.
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