Artikel 168 – Beweise
Canon 2515
Ein Beweis ist jede offensichtlich gültige Form mit einem Mindestbeweisstandard, die im Rahmen eines formellen Arguments vorgelegt werden kann, das als relevant erachtet wird und einen im Rahmen des Verfahrens dargelegten Sachverhalt stützen oder widerlegen kann.
Canon 2516
Die gültige Form des Beweismittels ist ein Beweismittel, das in seinem Aussehen, seiner Quelle, seiner Handhabung und seiner Darstellung den Zulässigkeitsregeln entspricht und im Einklang mit diesen Canons steht.
Canon 2517
Der Beweisstandard ist der Grad der Gültigkeit und des Anspruchs, der mit Beweisen verbunden ist, die die damit verbundene Beweislast bei der Vorbringung eines Arguments untermauern und erfüllen. Es gibt drei (3) Formen von Beweisstandards im Zusammenhang mit Beweisen:
Relevante Beweise sind gesetzlich zulässige Beweise, die die Tendenz haben, das Vorliegen einer Tatsache, die für die formale Argumentation von Bedeutung ist, wahrscheinlicher oder weniger wahrscheinlich zu machen, als es ohne die Beweise der Fall wäre.
Canon 2519
In allen Strafsachen muss der Beweisstandard durch Beweise stets zweifelsfrei sein. In Zivilrechtsangelegenheiten kann der Beweisstandard jedoch zwischen dem höheren Standard „eindeutiger und überzeugender Beweise" und dem geringeren Standard „übermäßiger und angemessener Beweiskraft (Übergewicht)" unterschieden werden.
Canon 2520
Es gibt nur drei gültige Beweisklassen: physische, bezeugende und schlussfolgernde Beweise:
Ein Beweis ist jede offensichtlich gültige Form mit einem Mindestbeweisstandard, die im Rahmen eines formellen Arguments vorgelegt werden kann, das als relevant erachtet wird und einen im Rahmen des Verfahrens dargelegten Sachverhalt stützen oder widerlegen kann.
Canon 2516
Die gültige Form des Beweismittels ist ein Beweismittel, das in seinem Aussehen, seiner Quelle, seiner Handhabung und seiner Darstellung den Zulässigkeitsregeln entspricht und im Einklang mit diesen Canons steht.
Canon 2517
Der Beweisstandard ist der Grad der Gültigkeit und des Anspruchs, der mit Beweisen verbunden ist, die die damit verbundene Beweislast bei der Vorbringung eines Arguments untermauern und erfüllen. Es gibt drei (3) Formen von Beweisstandards im Zusammenhang mit Beweisen:
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Beweise, die über einen vernünftigen Zweifel hinausgehen, sind der höchste Standard für Beweise durch Beweise, wenn die vorgelegten Beweise bei einer „vernünftigen Person" keinen begründeten Zweifel daran aufkommen lassen, dass die unterstützten Tatsachen wahr sein müssen; Und
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Eindeutige und überzeugende Beweise sind der zweithöchste Beweisstandard, wenn die vorgelegten Beweise bei einer „vernünftigen Person" kaum oder gar keinen begründeten Zweifel daran aufkommen lassen, dass die fraglichen Tatsachen gestützt werden und aller Wahrscheinlichkeit nach wahr sind; Und
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Übermäßiges und angemessenes Gewicht (Überwiegen) von Beweisen ist der Mindeststandard für den Beweis durch Beweise, wenn die vorgelegten Beweise bei einer „vernünftigen Person" kaum oder gar keinen begründeten Zweifel daran lassen, dass die von einer (1) Partei vorgelegten Fakten überzeugender sind als das von der anderen Partei vorgelegte Material und sind aller Wahrscheinlichkeit nach wahr.
Relevante Beweise sind gesetzlich zulässige Beweise, die die Tendenz haben, das Vorliegen einer Tatsache, die für die formale Argumentation von Bedeutung ist, wahrscheinlicher oder weniger wahrscheinlich zu machen, als es ohne die Beweise der Fall wäre.
Canon 2519
In allen Strafsachen muss der Beweisstandard durch Beweise stets zweifelsfrei sein. In Zivilrechtsangelegenheiten kann der Beweisstandard jedoch zwischen dem höheren Standard „eindeutiger und überzeugender Beweise" und dem geringeren Standard „übermäßiger und angemessener Beweiskraft (Übergewicht)" unterschieden werden.
Canon 2520
Es gibt nur drei gültige Beweisklassen: physische, bezeugende und schlussfolgernde Beweise:
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Physischer Beweis ist jeder physische Gegenstand, der für ein Argument als relevant angesehen werden kann, indem er eine physische Stütze oder Widerlegung einer Tatsachenbehauptung darstellt; Und
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Als Zeugenbeweis gilt jede eidesstattliche Aussage eines Zeugen, die entweder in öffentlicher Sitzung, per Videoaufzeichnung oder schriftlich abgegeben wurde; Und
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Inferenzbeweise (oder Indizienbeweise) sind jede Kombination zulässiger physischer Beweise und/oder Zeugenbeweise, die, wenn sie als Ganzes unter Verwendung von Logik, Vernunft und Schlussfolgerung betrachtet werden, das Vorhandensein weiterer Beweise implizieren, die zum Zeitpunkt des Verfahrens nicht physisch vorgelegt werden können .
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