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Article 215 - Mitgefühl

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Mitgefühl ist das einfühlsame Teilen der Trauer und des Leidens eines anderen in allgemeiner Nähe im gegenwärtigen Moment.
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Mitgefühl ist die vierte der sieben Tugenden des Gesetzes und auf ihr basieren die übrigen drei Tugenden. Es äußert sich durch eine Wärme um das Herz und ein leichtes Anschwellen um den Hals herum.
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Im Gegensatz zu falschen Lehren ist Mitgefühl gegenüber allen Parteien, egal wie abscheulich die mutmaßliche Straftat ist, ein wesentlicher Bestandteil der Gerechtigkeit.