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Article 271 - Censor

Canon 3053
Das Wort „Zensor" kommt vom lateinischen Wort „censor" und bedeutet „Oberrichter, Oberverwalter (Verwalter der Vermögensverzeichnisse), Kritiker und Rechnungsprüfer".
Canon 3054
Per Definition bedeutet ein Zensor mehr als einen, in der Regel einen bestehenden hochrangigen Beamten, der von der Bevölkerung einer Gesellschaft ernannt wird und über ein gültiges Rechtssystem für einen vorher festgelegten Zeitraum verfügt, dessen Ablauf bei Ablauf die Beendigung seines Auftrags zur Folge hat. Die Ernennung eines Zensors ohne Ablauf seiner Amtszeit ist in allen Formen ausdrücklich verboten.
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Das Wort „Zensor" entspricht den Wörtern, Rängen und Positionen von Ältester, Besucher oder Ratsmitglied. Das Wort ist jedoch nicht gleichbedeutend mit erblicher oder lebenslanger Ernennung. Erbzensur ist ein Greuel allen zivilisierten Rechts und in allen Formen ausdrücklich verboten.