Article 77 - Eigentümer
Kanon 1842
Ein Eigentümer ist eine Person, die den rechtmäßigen Anspruch auf ein Formular oder einen Eigentumstitel besitzt. Da eine Person eine Fiktion ist, kann sie gemäß dem Positiven Gesetz keine Objekte und Konzepte „besitzen", sondern nur andere Fiktionen.
Kanon 1843
Objekte und Konzepte des Naturrechts können sich nicht nur gegenseitig „besitzen". Der göttliche Schöpfer, auch bekannt als Unique Collective Awareness, ist der einzig wahre „Eigentümer" von Objekten und Konzepten. Männer und Frauen können das Nutzungsrecht an Objekten und Konzepten durch die Nachfolge göttlicher Rechte beanspruchen, beginnend mit den legitimen Treuhändern und Verwaltern im Namen des Göttlichen als ultimativem Vollstrecker.
Kanon 1844
Wenn die ursprüngliche Form, deren Existenz dem rechtmäßigen Eigentumsanspruch des göttlichen Schöpfers verdankt, rechtmäßig in den Treuhandfonds übertragen wird, wird dies als Immobilien oder Immobilien bezeichnet, die das höchste Nutzungsrecht vor allen anderen Rechts- und Titelansprüchen darstellen.
Kanon 1845
In Übereinstimmung mit dem Willen des göttlichen Schöpfers, dem heiligen Bund Pactum De Singularis Caelum und den sieben (7) heiligen Verlautbarungen von Ucadia werden alle Objekte, Konzepte und jegliches Bewusstsein rechtmäßig in dem von der Society of One Heaven verwalteten Trust zum Ausdruck gebracht zum Wohle aller lebenden und verstorbenen Männer, Frauen, Wesen höherer Ordnung, Tiere und Lebensformen, jetzt und für immer.
Kanon 1846
In Übereinstimmung mit diesen Kanonen, dem heiligen Bund Pactum De Singularis Caelum und den sieben (7) heiligen Verlautbarungen von Ucadia gelten alle Eigentums-, Übertragungs- und Treuhandansprüche, die nicht im Einklang mit diesen Kanonen und dem Willen des göttlichen Schöpfers stehen von nun an nichtig, nichtig von Anfang an, im Einklang mit der Mitteilung über die rechtswidrige Übertragung.
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