Article 300 - Ucadian Court
Canon 3230
Ein ukrainisches Gericht, auch als „Gericht" bekannt, ist ein offizielles Forum von drei oder mehr wahren oder göttlichen Personen gemäß den Statuten einer juristischen Gesellschaft für die Rechtspflege, in dem alle Personen ihre Zustimmung zu einer Person als offizielle Person eingeholt haben Der Richter leistete gegenüber den anderen vor ihm einen Verpflichtungseid.
Canon 3231
Die Bedeutung und Herkunft des Wortes „Gericht" in Bezug auf das ukrainische Gericht leitet sich vom lateinischen Wort cohortis ab, das „umschlossener Hof, Beamtenkompanie, Militäreinheit" bedeutet. Diese Bedeutung kann unmöglich auf ein römisches Gericht angewendet werden, da der Hauptzweck der Gerichte des römischen Todeskults darin bestand, von Verbrechen zu profitieren, daher die Definition „cautio" mit der Bedeutung „Sicherheiten, Bürgschaften und Kaution" als primäres Geschäftsgeschäft des sanktionierten Rechts des antiken römischen Todeskults Zünfte seit dem 13. Jahrhundert.
Canon 3232
Sofern ein Gericht nicht der oben genannten Definition entspricht, hat ein solcher Ort keine Gerichtsbarkeit für lebende oder verstorbene Männer oder Frauen. Daher kann es nicht korrekt als Gericht eingestuft werden, sondern als eine untergeordnete Einrichtung mit eingeschränkter oder gar keiner Zuständigkeit, je nachdem, welche Rechte es fälschlicherweise beansprucht.
Canon 3233
Keinem gültigen Gericht ist es gestattet, vorsätzlich und willentlich eine Verletzung des lebendigen Gesetzes herbeizuführen, indem es das göttliche, natürliche und positive Gesetz im Sinne dieser Kanones leugnet. Unter solchen Umständen ist es für Männer und Frauen schwierig, ihren rechtmäßigen Anspruch geltend zu machen und im Namen des Gesetzes an einem solchen Ort Abhilfe zu schaffen, um eine ordnungsgemäße Heilung zu gewährleisten.
Canon 3234
Es gibt kein höheres Gericht als den Obersten Gerichtshof des Einen Himmels.
Canon 3235
Die Apostolischen Protonotare und die Rota erkennen die übergeordnete Gerichtsbarkeit des Obersten Gerichtshofs des Einen Himmels an. Daher unterliegen alle Angelegenheiten vor der Rota der Gerichtsbarkeit des Obersten Gerichtshofs des Einen Himmels.
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