Article 147 - Falsche Darstellung
Canon 2421
Eine falsche Darstellung liegt vor, wenn eine Partei eines Konsenses gegenüber der anderen Partei falsche und irreführende Tatsachenbehauptungen macht, um eine Einigung herbeizuführen oder sich einen anderen Vorteil zu sichern.
Canon 2422
Eine Falschdarstellung kommt einem Betrug in dem Sinne gleich, dass sie, sobald sie bewiesen ist, zum Erlöschen jeglicher Einigung mit Erlass aller Verpflichtungen und Schulden des Opfers führt. Eine zuständige Behörde kann der Partei, die sich einer falschen Darstellung schuldig gemacht hat, auch weiteren Schadensersatz zusprechen.
Canon 2423
Falsche und irreführende Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit Falschdarstellungen müssen nachweislich vorsätzlich und wissentlich falsch sein und mit der Absicht erfolgen, eine Partei zum Konsens zu bewegen oder sich einen anderen definierten Vorteil im Rahmen des Konsenses zu sichern.
Canon 2424
Schweigen ist als mögliche Form der Falschdarstellung anzusehen. Auch die fehlende vollständige Offenlegung ist als eine Form der Falschdarstellung anzusehen.
Canon 2425
Eine technische Verfälschung von Tatsachen allein ist möglicherweise kein ausreichender Beweis für eine Falschdarstellung, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um einen Tatsachenfehler handelt.
Canon 2426
Sofern eine Verschleierung durch Schweigen oder mangelnde Offenlegung nicht nachgewiesen werden kann, ist eine Änderung der Umstände zwischen einem Angebot oder einer Gegenleistung und einem endgültigen Konsens vor der Zustimmung allein kein ausreichender Grund für eine falsche Darstellung.
Canon 2427
Die Verwendung von Begriffen ohne ordnungsgemäße Offenlegung ihrer Rechtswirkung stellt eine Form der Falschdarstellung dar.
Canon 2428
Jeder Hypothekenkonsens, bei dem das Finanzinstitut nicht ordnungsgemäß als Vermieter, der Kreditnehmer als Mieter und der Vertrag nicht als Mietvertrag angegeben werden, bei dem es sich bei den Zinszahlungen um Miete handelt, ist eine Form grober Falschdarstellung. In Übereinstimmung mit diesen Vorschriften und dem Pactum De Singularis Caelum werden alle derartigen Konsensinstrumente hiermit summarisch für nichtig erklärt, wobei das säumige Finanzinstitut als Strafe die volle Haftung und Pflichten für die vorsätzliche Falschdarstellung übernimmt.
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