Article 293 - Coercion
Canon 3194
Zwang ist die Zurückhaltung oder Nötigung eines anderen durch Gewalt.
Canon 3195
Das Wort Zwang leitet sich von den beiden lateinischen Wörtern co ab, was „zusammen" bedeutet, und arcere, was „einschließen, einschränken oder fernhalten" bedeutet.
Canon 3196
Zwang hat keine Autorität und ist rechtswidrig, wenn:
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Der Mann oder die Frau, die den Haftbefehl oder die Urkunde zur Ermächtigung zur Nötigung ausgestellt hat, ist gemäß diesen Kanones nicht berechtigt, solche Handlungen zu verlangen. oder
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Dabei kommt Drohung oder Betrug zum Einsatz; oder
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der Beamte, der den Haftbefehl ausgestellt hat, ist nicht zuständig; oder
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die im Haftbefehl dargelegte Handlung(en) die Befugnisse desjenigen überschreiten, der den Haftbefehl ausgestellt hat.
Canon 3197
Ein Richter oder Magistrat, der Drohungen als Mittel der Nötigung einsetzt, entzieht ihm sowohl die Befugnis, den Fall anzuhören, als auch seine Immunität von persönlicher Haftung.
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