Article 86 - Wahres Vertrauen
Kanon 1938
Ein True Trust ist eine Form eines lebendigen Trusts, der göttliches Eigentum enthält, das als göttliche Nutzungsrechte oder Göttlichkeit bekannt ist und gültig im Großen Register und im öffentlichen Register einer globalen ukadischen Gesellschaft eingetragen ist. Ein True Trust kann für einen einzelnen Mann oder eine einzelne Frau sein und als „True Person Trust" bezeichnet werden, ein True Location Trust, der das göttliche Recht auf den Besitz des Gelobten Landes enthält, oder ein Gesamt-Trust wie ein Universal True Trust, ein Global True Trust oder ein Civil True Trust Vertrauen.
Kanon 1939
Per Definition können Göttlichkeit oder göttliche Nutzungsrechte ohne die Existenz eines göttlichen Vertrauens nicht existieren. Daher kann kein gültiges wahres Vertrauen existieren, es sei denn, es ist mit einem gültigen göttlichen Vertrauen verbunden und daraus entstanden.
Kanon 1940
Ein True Trust ist die zweithöchste mögliche Form jeder Art von Trust, der die höchstmögliche Form jeglicher Art von Eigentum besitzt, nämlich göttliche Nutzungsrechte, die als Göttlichkeit bekannt sind.
Kanon 1941
Ein True Trust darf nur mit einem (1) gültigen göttlichen Trust und daher einer (1) gültigen göttlichen Person verbunden sein. Eine göttliche Person ist immer der Eigentümer und Geber eines gültigen Wahren Vertrauens.
Kanon 1942
Ein True Person Trust entsteht, wenn eine göttliche Person dem True Person Trust bestimmte göttliche Nutzungsrechte, bekannt als Göttlichkeit, gewährt und so den Trust Corpus des True Person Trust, auch bekannt als True Body Corporate, auch bekannt als True Person, schafft Rechtspersönlichkeit. Der Geist und das Gehirn des Fleischgefäßes sind immer der Generalvollstrecker und Beschützer des Fleisches. Das Fleischgefäß, auch bekannt als das lebende Fleisch, auch bekannt als der lebende Körper der organischen Lebensform höherer Ordnung, ist immer der Treuhänder mit der Wahren Person als Nutznießer.
Kanon 1943
Wenn der Testamentsvollstrecker und Treuhänder stirbt, stirbt auch die wahre Person. Als Living (Inter Vivos) Trust endet ein True Trust rechtmäßig mit dem Tod der als Begünstigten aufgeführten Person oder juristischen Person.
Kanon 1944
Etwaige Eigentumsrechte, die von einem True Trust gewährt werden, dürfen nur auf einen übergeordneten Trust mit demselben Namen und keinem anderen übertragen werden.
Kanon 1945
In Übereinstimmung mit diesen Kanonen und dem heiligen Bund Pactum De Singularis Caelum wurde jeder einzelne lebende Mann und jede lebende Frau ordnungsgemäß zum Vollstrecker im Geiste und Treuhänder im Fleisch eines einzigartigen Wahren Vertrauens durch die Übertragung göttlicher Rechte durch die göttliche Persönlichkeit ernannt.
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