Article 142 - Fehler Canon 2392 Ein Irrtum, auch bekannt als Tatsachenirrtum, ist ein irriger Glaube oder das Vertrauen, dass bestimmte Tatsachen wahr sind, wenn eine vernünftige Handlung vorgenommen wird. Ein Sachverhaltsfehler liegt nicht vor, wenn eine Handlung als unangemessen angesehen wird. Canon 2393 Eine vernünftige Handlung im Sinne eines Sachverhalts ist jede Handlung, von der man erwarten würde, dass sie die Normen einer respektvollen Gesellschaft und eines respektvollen Verhaltens widerspiegelt. Ausgenommen sind daher Handlungen wie Gewalt, Verderbtheit, Treulosigkeit, Betrug und andere Handlungen, die allgemein als unsozial und grob angesehen werden respektlos. Canon 2394 Ein Sachverhaltsfehler darf nicht geltend gemacht werden, wenn die behaupteten Handlungen der Person grob unangemessen sind. Canon 2395 Bei zulässigem Eingeständnis eines Sachverhalts erlischt jegliche angenommene Bürgschaft für die Haftung aus angeblichen Verletzungen. Canon 2396 Wer einen Fehler begeht, gilt nicht als einwilligend. Canon 2397 Jeder Person, die einen Sachverhalt eingestehen darf, muss Entschädigung für jede angebliche Verletzung angeboten werden, zusätzlich zum Erlöschen jeglicher beanspruchter Bürgschaft für etwaige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der angeblichen Verletzung. Canon 2398 Jede zuständige Behörde, die es ablehnt, eine Person aufgrund eines zulässigen Eingeständnisses eines Tatsachenirrtums von der Bürgschaft zu entbinden, stimmt voll und ganz zu, die Haftung für sich selbst zu übernehmen. Canon 2399 Jede zuständige Behörde, die es ablehnt, einer Person bei einem zulässigen Eingeständnis eines Tatsachenirrtums Abhilfe zu gewähren, macht sich des Betrugs und einer groben Gesetzesverletzung schuldig. Canon 2400 Wenn eine Person vorsätzlich durch Betrug getäuscht wurde, liegt weder ein Fehler noch eine Verletzung vor. Canon 2401 Wenn man Betrug ausschließt, vermeidet die Einwilligung einen Fehler.