# Article 222 - Privilegien

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Ein Privileg oder „Vorteil" ist ein gleichberechtigter sozialer Eigentumsanspruch, der Mitgliedern einer Rechtsgesellschaft durch Gunst, Geburt oder Bedingung gewährt wird.  
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Im Gegensatz zum Rechtstitel kann ein Privileg oder Vorteil unter verschiedenen Umständen widerrufen oder ausgesetzt werden, auch wenn das Privileg bewusst als „Recht" bezeichnet wird.