Article 222 - Privilegien Canon 2760 Ein Privileg oder „Vorteil" ist ein gleichberechtigter sozialer Eigentumsanspruch, der Mitgliedern einer Rechtsgesellschaft durch Gunst, Geburt oder Bedingung gewährt wird. Canon 2761 Im Gegensatz zum Rechtstitel kann ein Privileg oder Vorteil unter verschiedenen Umständen widerrufen oder ausgesetzt werden, auch wenn das Privileg bewusst als „Recht" bezeichnet wird.