Über die Zwangsverstaatlichung von Banken
Es muss auch verstanden werden, dass in einem Staatshaushalt, welcher seine Existenzberechtigung, seinen Bestand und seine Stabilität aus der Harmonie und Ausgeglichenheit bezieht, um Sicherheit und Frieden zu gewährleisten in einer annähernd idealen Gesellschaft, die Anreicherung von Arbeitsleistung als Geldwert im Übermass und vor allem für private Partikularinteressen nicht mehr gestatten darf. Es ist für uns heute normal und nicht aussergewöhnlich, dass jeder Bürger, jede Interessengruppierung und jegliche Form von Partikularinteressen innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach freiem Ermessen und Handeln sich einrichten kann. Dies bedeutet, die Familienclans aus der Antike, welche damals schon über das Gesellschaftssystem sich an der Gesellschaft bereicherten, haben ideale Abschöpfungsbedingungen. Der Staat und seine Gesetze sind nicht dafür gemacht, den Bürger zu schützen vor der Willkür von Partikularinteressen, sondern er regelt über das Eigentumsrecht vor allem, wie auf gesetzliche Art die Abschöpfung von Arbeitsleistung erfolgen darf. Und diese Arbeitsleistung findet schlussendlich immer Eingang in die Partikularinteressen-Gruppierungen.
Deren Interessen decken sich mit denjenigen eines Sonnenstaates in keiner Art und Weise. Der Sonnenstaat definiert sich durch Menschenrechte, Individualrechte und der Weiterentwicklung der Gesellschaft als Ganzes im Zentrum seiner Verwaltungstätigkeit und seiner Legitimation. Das heutige System der Wirtschaft, des Eigentums und der Machtballungen durch Partikularinteressen will genau das Gegenteil. Es will die Macht nicht dem Bürger übertragen, sondern sie ihm entreissen und verwenden für Partikularinteressen der Eigentümer. Genau dies geschieht, wenn Banken oder andere Wirtschaftszweige durch Partikularinteressen geführt werden. Natürlich gibt es Bankenaufsichtsorgane des Staates, welche selbst die Tätigkeiten der Privatbanken kontrollieren. Das System verhindert aber nicht die massive und dauerhafte Anreicherung von Arbeitsleistung in Händen dieser Partikularinteressen, sondern legitimiert sie. Und durch diese Anreicherung in bestimmten Wirtschaftszweigen, und immer zum Nutzen von bestimmten Interessengruppierungen, werden der Staat und sein Zweck ausgehöhlt.
Bankendienstleistungen, wie auch andere Grundversorgungsbereiche, dürften niemals Partikularinteressen unterstellt werden. Man wird unschwer erkennen, dass durch die Machtanreicherung in diesem Bereich irgendwann und wie von selbst eine Ausweitung dieses Machtanspruches auf die Politik erfolgt. Genau diesen Zustand haben wir heute in praktisch allen
Welt-Erneuerung durch Eigentumsreform
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Ländern der Welt. Die Privatbanken sind zwischenzeitlich so mächtig, dass die Nationalstaaten sich nach deren Interessen richten. Die Partikularinteressen von bestimmten Interessengruppierungen haben sich durchgesetzt und sich über das Staatsrecht und Bürgerrecht erhoben und hinweggesetzt. Man kann diesen Vorgang und zwischenzeitlichen Endzustand der Umverteilung von Macht nicht als illegal bezeichnen, da jedes Staatsrecht über das Eigentumsrecht diesen Machtanballungen Recht gibt. Aber man muss erkennen, dass der Systemfehler nicht in der Illegalität gegenüber dem Gesetz besteht, sondern in der Voraussetzung zur Gesetzesgrundlage selbst. Der Systemfehler liegt dort, wo Eigentumsrecht die Menschenrechte und das Volksrecht brechen. Bei einer absoluten Definition der Rechte von Eigentum ist das immer der Fall.
Möchten wir nun die Gerechtigkeit für Menschen, Bürger, Staaten und Organisationen im Auftrage aller wiederherstellen, so bleibt uns nichts anderes übrig, als die Banken per Dekret und durch die Anwendung der Legislative, Judikative und Exekutive zu verstaatlichen, damit alle Partikularinteressen und die ungerechte Machtanreicherung durch Annektierung von Arbeitsleistung wieder dem Bürger übergeben werden kann, oder zumindest der Bürgergemeinschaft. Es ist ein anderes Problem, wenn man davon ausgeht, dass der Staat die Interessen der Bürger wahrnehmen muss, und es vielleicht nicht tut. Sicher aber ist, dass es keine menschliche Gerechtigkeit geben kann, wenn die Anreicherung von Arbeitsleistung privaten Partikularinteressen übergeben wird. Deshalb ist die staatliche und gewaltsame Zwangsverstaatlichung von Privatbanken nur eine logische Konsequenz, ohne welche es keine gerechte Rechtsstaatlichkeit und auch keine langfristige Freiheit, Sicherheit und Zukunft für die Menschen geben kann. Es ist von besonderer Erstaunlichkeit, dass diese Erkenntnis sich bis heute in den Köpfen der Menschen nicht durchsetzen konnte. Scheinbar leben noch heute vernünftige Menschen von der Überzeugung, oder besser vom Mythos, dass Privatisierung den Zustand der Menschen verbessern würde, indem es durch Konkurrenzverhältnisse und Marktbedingungen die Aufwendungen derart mindert, dass für Dienstleistungen und Produkte kleinste Preise müssten bezahlt werden. Die Betrachtung der Entwicklung von privatisierten Wirtschaftszweigen zeigt denjenigen Preisanstieg, welcher bei staatlichen Unternehmungen bemängelt wurde, nun in noch grösserem und schnellerem Umfange zunimmt, und der Aufwand für die Erbringung der gleichen Leistung massiv ansteigt. Dies ist eine Tatsache, und kann nicht geleugnet werden. Ausserdem wird in der Privatisierung die Kontrolle über diese Dienstleistungen durch Enteignung am Eigentum dem Bürger entrissen und faktisch mehr schlecht als recht der Kontrolle durch den Staat überlassen, welcher als Aufgabe per Definition nur die Eigentumsrechte überprüft, und nicht, ob die Unternehmungen noch im Sinne des Bürgers walten und wirtschaften.
Wenn die Privatisierung nicht einmal für den Moment Vorteile aufweist für den Bürger, so taugt sie mittel- und langfristig nur dazu, weitere Arbeitsleistung an die privaten Eigentümer von Unternehmungen oder an die reichen und mächtigen Eigentümer umzuverteilen, und nicht etwa, um den allgemeinen Lebensstandard der Bevölkerung anzuheben. Heutzutage kann jegliche Form von Produkten und Dienstleistungen erstanden werden, welche der durchschnittliche Mensch gar nicht benötigt. Gleichzeitig ist die Enteignung des Bürgers bereits soweit fortgeschritten, dass er faktisch keine Macht mehr hat über nichts. Er ist enteignet, entrechtet und versklavt. Und die Privatbanken und deren Tätigkeiten führen dazu, dass dieser Vorgang für mehr und mehr Bürger gilt. Irgendwann wird diese Umverteilung faktisch abgeschlossen sein und in der kompletten Enteignung aller Weltbürger enden. Wir sind nahe an diesem Endzustand, aber er ist noch nicht erreicht und abgeschlossen. Bereits heute ist zu ersehen, dass die Demokratien, respektive die Bürger in diesen Demokratien, die Macht über die Gesetze des Eigentums verloren haben, und auch die Macht über grenzenlose Allmacht der Privatbanken. Es gibt keine Möglichkeit, über gesetzliche Regelungen diese Machtstellung zu brechen oder zu berichtigen. Der Vorgang der Machtergreifung der Privatbanken ist soweit fortgeschritten, dass er politisch nicht kann rückgängig gemacht werden.
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