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Eigentumsrechte und gesellschaftliche Weiterentwicklung

Der Mensch besitzt die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme auch von Eigentum. Es ist eine natürliche Veranlagung von Menschen, dass ein jeder dasjenige Material, Werkzeug oder die vielen Formen von Gegenständen, womit er arbeitet und es benutzt, als sein Eigentum betrachtet.
Eine natürliche Gesellschaftsordnung muss diesem Umstand Rechnung tragen. Die nächsten Gegenstände um die Menschen herum müssen als Eigentum ihm gehören, er muss mit ihnen arbeiten können, und es muss in seiner eigenen Verantwortung liegen, mit ihnen gemäss seinen Vorstellungen etwas zu produzieren zu können, sie als Werkzeuge zu benutzen und von ihnen Profit, Mehrwert oder was auch immer als Gegenwert zur Arbeitsleistung abzuziehen. Es wäre vollkommen unnatürlich, wenn das Eigentum von Materialien im nächsten Umfeld von Menschen anderen Menschen gehören würde, welche nicht direkt an der Leistungserstellung beteiligt sind. In familiärem Umfeld ist es demgemäss, dass das Eigentum des Vater oder der Mutter ganz wie von selbst allen gehört. Und in gut funktionierenden Clan-Strukturen ist das Eigentum von einzelnen Clanmitgliedern ebenfalls im Eigentum und der Verwaltung von allen Clanmitgliedern, weil das Schicksal des Clans als Ganzes bemessen wird. Das ist die natürliche Ordnung von Eigentum in Interessenverbänden, und die Wirklichkeit muss sich an diese Erfordernisse anpassen.
Die westliche Tradition hat eine gänzlich andere Entwicklung genommen. Durch die Rechtslegung des Eigentums im römischen Gesetz, ist Eigentum juristisch betrachtet immer an ein Individuum gebunden. Dies ist zwar sehr praktisch, und vielleicht sind Gesetze alleinig in dieser Form handhabbar und kann das Eigentum derart an neue Personen übertragen werden, ohne dass es zu dauernden Auseinandersetzungen wegen Eigentumsverhältnissen kommt. Denn wie sollte Clan-Eigentum auf die entsprechenden Mitglieder umgelagert werden, wenn selbst die Grösse des Clans nicht wirklich genau definiert ist, weil durch Einverheiratung und Wegverheiratung Clanmitglieder dazu kommen oder hinweg gehen? Die Individualisierung von Eigentum folgt also einer praktischen Konsequenz in der Handhabung. Sie vereinfacht vieles, stellt klar, und alles ist in schriftlicher Form festhaltbar. Soweit so gut, wenn im Verständnis der Familie und des Clans die natürliche Gesellschaftsordnung und die Vorstellung von Eigentumsrechten erhalten geblieben wäre. Die westliche Welt hat sich aber in eine ganz andere Richtung entwickelt, und hat die Individualrechte am Eigentum selbst in die Familientradition übernommen, und hierdurch den Zusammenhalt der Familie und des Clans nicht nur unterminiert, sondern prinzipiell in Frage gestellt. Es hat nicht das Familienrecht oder das Clanrecht das individualisierte Eigentumsrecht geschliffen, sondern umgekehrt hat das individualisierte Eigentumsrecht an der Zerstörung von Familie und Clan erfolgreich seine Arbeit verrichtet. So sehr, dass heute die westlichen Familien in Bezug auf das Eigentum so dermassen individualisiert sind, dass ein Vater seinen Sohn enterbt, weil er der Meinung ist, dass sein Eigentum dem Sohne nicht zukommen darf, weil jeder für sein Eigentum selber arbeiten muss. Oder das Eigentum der Eltern darf von den Kindern nicht benutzt
Welt-Erneuerung durch Eigentumsreform
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werden, so z.B. beim Eigentum an Fahrzeugen, Wohnungen, Werkzeugen, Spezialrechten oder sogar bei Beziehungen und Netzwerken. Alles ist getrennt, alles ist zergliedert, und die Rechte innerhalb der Familie vollständig individualisiert und auf die entsprechende Person bezogen. Dies wird vor allem dann ersichtlich, wenn jemand mit einer Person aus einem anderen Kulturkreis verheiratet ist, z.B. mit jemandem aus Asien. Denn dort sind die natürlichen Eigentumsverhältnisse immer noch aufgrund der Familien- und Clanverhältnisse definiert. Diese Familien und Clans sind als ganzes wie eine Einheit, und deshalb auch eine Einheit im Eigentum. Alles, was in der Familie oder dem Clan als Eigentum vorhanden ist, wird im Sinne des gesamten Kollektivs genutzt, und meistens sehr weise im Dienste aller verwendet, weil auch das Denken der einzelnen Clanmitglieder kollektiv geblieben ist. Wenn ein Auto vorhanden ist für den Clan, welcher 100 Menschen umfasst, um nur ein Beispiel zu nennen, dann wird dieses immer im Sinne des Clans und für alle Involvierten verwendet. Sei es, um Mitglieder im Spital zu besuchen, um Familienfeste zu veranstalten, um Menschen in praktischer Hinsicht an Orte zu verbringen, welche im Moment von Wichtigkeit sind, usw. Es wird das Eigentum immer im Sinne des gesamten Clans verwendet, und zum Nutzen und zum Vorteil von allen und zur Förderung der Beziehungen und der gegenseitigen Hilfenahme von allen. So profitieren alle davon, und nicht nur einzelne Personen aus dem durch das Schicksal verbundene Kollektiv. Man kann sich leicht vorstellen, dass wenn jeder im Sinne von allen seine Fähigkeiten, seine Beziehungen und seine Möglichkeiten nutzt, der Nutzen und Effekt für den Gesamtclan immens sind. Wenn, wie im Westen, jeder nur individuell für sich selbst Verantwortung übernimmt und alles hortet, annektiert und sogar noch seine Familienmitglieder als Fressfeinde betrachtet, dann werden unter diesen Bedingungen alle nur verlieren. Mit anderen Worten, wir können die Struktur und die Nutzung von Eigentum im Kollektiv und anhand eines Clans sehr genau auf seine natürliche Ordnung untersuchen. Je grösser ein Interessenkonglomerat von Menschen ist, desto weniger Sinn ergibt die Zuweisung und vor allem die Nutzung von Eigentum in individualisierter Form. Hieraus kann man wichtige Schlüsse ziehen, wie die Eigentumsverhältnisse in Gesellschaften, Ländern und Nationen müssen geordnet sein, um den grösstmöglichen Nutzen für alle Beteiligten darin abzuwerfen.
Es ist also einerseits wichtig, dass jemand für das Eigentum zuständig oder verantwortlich ist. Aber je nach Grösse der Interessengruppierung macht es keinen Sinn mehr, wenn das Nutzungsrecht daran alleinig einer einzigen Person zufällt. Es gilt als prinzipieller Systemfehler, wenn öffentliches Eigentum privatisiert wird. Privatisierung hat nur denjenigen Zweck, dass das Eigentum annektiert werden kann, um im Sinne einer bestimmten Interessengruppierung auf Kosten einer anderen Interessengruppierung missbraucht zu werden. Deshalb ist die Forderung nach Privatisierung auch nur in dem Sinne zu verstehen, dass eine vorherrschende Interessengruppierung, meistens eine Eigentumselite, das Eigentum der Öffentlichkeit deshalb annektieren will, um die Nutzungsrechte zur Eintragung von Gewinn zu missbrauchen. Das darf natürlich in einer modernen Gesellschaft nie zugelassen werden. Und das ist auch der Punkt, an welchem in unserer modernen Gesellschaft einfach alles schief gelaufen ist seit vielen Jahrtausenden. Die Eigentumsrechte werden dazu benutzt, um bestimmte Interessengruppierungen noch reicher und noch mächtiger an Eigentum zu machen, statt dass die kollektiven Eigentumsrechte regelmässig verteilt und auf vielerlei Arten und Möglichkeiten kollektiv verwaltet werden. Natürlich benötigt es immer jemanden, welcher Eigentum schlussendlich individuell und aufgrund seiner eigenen Entscheidungsfähigkeit verwaltet. Aber es ist ein Unterschied, ob das Eigentum vom Verwalter nur verwaltet wird, oder ob es ihm auch gehört. Denn wenn dem Verwalter das kollektive Eigentum gehört, kann er die Nutzungsrechte daran missbrauchen, um sich unrechtmässig individuell und zu seinem eigenen Nutzen zu bereichern. Und genau das ist der Grund für die Umverteilungsprobleme der heutigen Welt, welche in Zyklen jede Gesellschaft unterminiert und zerstört, welches Revolutionen auslöst und die Weiterentwicklung der Menschheit massiv behindert.
Wenn wir einen Sonnenstaat, einen ideal eingerichteten Staat, errichten wollen, welcher allen Interessengruppierungen in einer Gesellschaft dienen soll, von religiösen Gruppierungen bis zu traditionellen Erblinien, von normalen Bürgern bis zu elitär-sein-wollenden Kreisen, dann müssen wir die Eigentumsordnung dermassen abändern, dass wir Eigentum, welches von einer gesamten Gesellschaft benötigt wird, unbedingt im kollektiven Gesellschaftseigentum behalten müssen, und niemals an Partikularinteressen von Clans, von bestimmten Religionsanhängern oder
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Interessengruppierungen abtreten dürfen. Und schon gar nicht an Interessengruppierungen, welche seit vielen Jahrtausenden Eigentum durch multinationale Unternehmungen, Organisationen oder durch die Aussenpolitik von Staaten mit Gewalt annektieren, um sie gegen andere Interessengruppierungen auszuspielen, und um Macht und Einfluss über andere Menschen, Familien, Clans oder Interessengruppierungen zu erhalten und auszubauen. Kollektives Nutzeneigentum darf niemals Partikularinteressen anheim fallen. Deshalb darf Eigentum an öffentlichen Verkehrsmitteln, an Strom, Wasser, Krankenversicherung, Schulen, usw., niemals privatisiert werden. Denn macht man es, dann versklavt man hierdurch die Menschheit. Die privaten Eigentümer haben dann die Befehlsgewalt über das Volkseigentum, und benutzen es nachweislich, und dies bestätigt eben die Moderne, ganz in ihrem eigenen Interesse, um die Menschen zu versklaven, um Mietsklaven zu erzeugen, und um durch die individualisierten Eigentumsrechte von der Arbeitsleistung der nun alleinig auf den Besitzstand degradierten Menschen zu leben.
Man muss es sehen, wie es wirklich ist. Menschen, welche in ein derartiges Abhängigkeitsverhältnis zu anderen Menschen geraten, und im Endeffekt werden vermutlich ca. 95% der Menschen Besitzsklaven sein, werden weder in der Lage sein, die Gesellschaft weiterzuentwickeln, noch werden sie ein Interesse daran haben. Eine solche Gesellschaft wird irgendwann stehen bleiben und sich sogar zurückentwickeln. Die Lösung des Umverteilungsproblems fängt an bei den Eigentumsrechten, und findet dort auch seine schlussendliche Lösung von allen damit zusammenhängenden Entwicklungsproblemen für die Menschheit. Eine Gesellschaft mit Bürgern, welche vom Eigentum einer Elite- Interessengruppierung abhängig ist, kann sich mittel- und langfristig nicht im Sinne des Bürgers weiterentwickeln. Nur eine freie und offene Gesellschaft von möglichst freien Bürgern wird imstand sein, sich geistig, materiell und in gradueller Natur immer weiter zu entwickeln. Deshalb sind für diese Weiterentwicklung eine Reform der Eigentumsverhältnisse und des Eigentumsrechtes unabdingbar. Es kann sogar behauptet werden, dass ohne eine Neueinrichtung der Eigentumsverhältnisse nach der natürlichen Ordnung die menschliche Weiterentwicklung immer wieder ins Stocken geraten wird und zyklisch zerfällt. So wie dies schon unzählige Male in der Geschichte der Menschheit passiert ist. Monarchien, Diktaturen und Demokratien z.B. können sich schon deshalb nicht weiterentwickeln, weil sie das Umverteilungsproblem durch die Eigentumsrechte niemals zufrieden stellend und zum Wohle aller in den Griff bekommen haben.
Diese im Beispiel genannten Gesellschaftsordnungen kommen für eine Weiterentwicklung der Menschheit somit prinzipiell nicht in Frage. Dies scheint vor allem in Bezug auf die Demokratie ein Widerspruch zu sein. Bei genauerer Betrachtung bestätigen sich aber genau für dieses System alle unsere Annahmen. Die Demokratie ist, genau genommen, keine Volksdemokratie, sondern eine reine Diktatur der Interessengruppierungen, welche in einen geregelten Wettstreit um Eigentumsrechte treten, und sich gegenseitig diese streitig machen. So kann kein geordneter und entwicklungsfähiger Staat funktionieren, und schon gar nicht langfristig.​