Selbstregulierung, Verantwortung und Solidarität
Alle westlichen Staaten, respektive deren Vertreter, welche meistens nur vom System und von den Eigentumsrechten pyramidal und im Übermass profitieren, reden immer von einer so genannten Selbstregulierung durch Verantwortung und Solidarität. Als Bürger aber muss man sich doch tatsächlich fragen, worin diese denn bestehen soll. Tatsache ist, dass in unserem westlichen System jeder jeden abzockt, und mit allen möglichen Tricks und Mitteln, legal oder illegal. Genau genommen meint man mit der Selbstverantwortung nicht die Verantwortung, aufgrund von verbürgten Menschenrechten sich zusätzliche Rechte durch Arbeitsleistung erarbeiten zu können, sondern man meint den Kampf um praktisch alle prinzipiellen und allgemeinen Menschenrechte, welcher sich jeder Mensch dauerhaft selber erkämpfen muss, weil er sie eben nicht grundsätzlich hat. Es sei jeder selber schuld, wenn er nicht über grundlegende Menschenrechte in einer Gesellschaft verfügt, weil er nicht dafür streiten und kämpfen wolle. Von wem diese Betrachtung stammen muss, dürfte zwischenzeitlich jedem klar sein, nämlich von Individuen und Menschen, welche über mehr Rechte und Privilegien als andere verfügen, und durch das System diese anderen streitig machen. Die Forderung nach Eigenverantwortung wird immer nur von denjenigen erhoben, welche über mehr Sonderrechte, Privilegien und Vorzüge in der Gesellschaft verfügen.
Genau so ist es mit der Forderung nach Freiheit. Es kann keine allgemeinen Freiheiten für den Bürger geben, wenn in einer Gesellschaft immer der Stärkere gewinnt über den Schwächeren.
Auch die Forderung nach Freiheit ist im Endeffekt nur die Forderung einer Eigentumselite nach mehr Freiheit durch Eigentumsrechte. Diese Eigentumsrechte widersprechen den Tugenden von Verantwortung und Solidarität fundamental. Und eine angebliche Selbstregulierung kann es auch nicht geben.
Verantwortung, Solidarität, Harmonie, Gerechtigkeit, Freiheit kann sich in einer Gesellschaft niemals wie von selbst einstellen. Die Selbstregulierung daran muss schon an der Erkenntnis scheitern, dass jeder etwas anderes will, und unter einer idealen Gesellschaft jeder etwas vollkommen anderes versteht. Und der Eigentümer bestimmt die Regeln dazu. Wie sollte unter diesen andersartigen und ungerechten Bedingungen überhaupt eine Selbstregulierung möglich sein. Das wäre nur möglich, wenn jeder ein gleiches Verständnis von Staatsordnung, von Menschenrechten oder von allem hätte, was in irgendeiner Form die Gesellschaft ordnet. Und wenn er über die gleichen, prinzipiellen Rechte, also auch über die gleichen, prinzipiellen und effektiven Eigentumsrechte verfügen würde. Eigenverantwortung und Solidarität sind deshalb Mythen, welche uns von einer Elite vorgegeben werden. Freiwirtschaft hat immer nur im Interesse der Wirtschaftseigentümer gewirkt, und wenn ein Markt konnte erobert werden, um sich Eigentum und deren Rechte einzuverleiben. Sobald aber, und dies zeigt die Praxis, ein Land wie China mit billigen Arbeitskräften auftrumpfen konnte, um sich hierdurch noch mehr Eigentum anzueignen als die bereits bestehenden, gut entwickelten, aber teuren Wirtschaften des Westens, kam es zu
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erneutem Protektionismus und zum Abbau von Freihandel. Daran ersieht man bereits, dass Freihandel, Freiheit, Solidarität, Demokratie und alle anderen Schlagworte nur von bestimmten Interessengruppierungen propagandistisch verwendet werden, und nur dann, wenn es ihnen nützt.
Verantwortung als nur dann, wenn es Nutzen schafft. In Tat und Wahrheit kann kein Staat ohne strikte, staatliche Regulierung eine Ordnung in Gerechtigkeit, Sicherheit und Freiheit aufrecht erhalten, wenn er nicht rigoros und mit Gewalt diese Bedingungen bereit ist durchzusetzen und zu erstellen, entgegen allen Partikularinteressen von Interessengruppierungen, welche ansonsten nur ihre Vorrechte zur Ausbeutung des Volkes missbrauchen.
Deshalb muss klar sein, dass die Forderungen nach Selbstregulierung von Markt, Verantwortung, Freiheit, Freihandel, oder anderen mythologischen und phantastischen Forderungen können durch den Sonnenstaat nicht gewährleistet werden. Denn würde er dies zulassen, so wäre dies eine Kompromisslösung, welche die Bürgerrechte und Menschenrechte in weiten Teilen ausser Funktion setzte. Eine Privatbank wird niemals im Sinne des Bürgers wirtschaften. Privatbanken heissen sie deshalb, weil sie in privatem Interesse wirtschaften, durch die Rechte von Privateigentümern. Und dies deckt sich deshalb schon nicht mit den Zielen und Aufgaben von Staaten oder deren Bürger darin, weil das Vorrecht an Eigentum ausgenutzt wird zur Aneignung von Privilegien, zum Recht auf Gewinn und der Annektierung von Arbeitsleistung des Bürgers.
Deshalb hat es in einem Sonnenstaat für private Eigentumsinteressen keinen Platz. Ansonsten ist der Sonnenstaat nicht mehr in der Lage, die Gerechtigkeit oder die Menschenrechte vor den Eigentumsrechten zu erhalten. Eine Privatbank ist durch die Eigentumsinteressen, und die Familien und Clans oder religiösen Gemeinschaften dahinter, faktisch bereits ein Staat im Staate.
Um die Freiheiten und die Menschenrechte jedes einzelnen Bürgers zu erhalten, darf die Existenz dieser Partikularinteressen nicht mehr weiter durch den Staat gestützt werden, sondern muss abgebaut werden. Dies ist nur möglich durch die Zwangsverstaatlichung aller Privatbanken. Nur hierdurch ist der Staat in der Lage, den Gewinn im Sinne und zum Zwecke der Gerechtigkeit und der Menschenrechte in den Staat sinnvoll zurück zu investieren und den Sonnenstaat zum erblühen zu bringen. Die Alternative ist ansonsten unser heutiges Gesellschaftssystem, in welchem 1'000 verschiedene Partikularinteressen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gegeneinander kämpfen, aber immer zum Nachteil fast aller Bürger, zum Nachteil der Menschenrechte, welche hierdurch ausser Funktion gesetzt werden, und mit zusätzlich den Folgen der direkten Enteignung durch den Staat. Das Eigentumsrecht darf sich nicht mehr verstecken hinter dem Staatsgesetz. Und es muss effektiv an Verantwortung und Solidarität gegenüber Staat und Bürgertum gebunden werden.
Zu keiner Zeit, an keinem Orte der Welt, und unter keinen wie auch immer geordneten Partikularinteressen der Welt hätte es jemals ein System gegeben, welches vollkommen autonom und durch Selbstregulierung einen Zustand des Paradieses in der Lage gewesen wäre zu erstellen und zu erhalten. Und daran wird sich auch niemals etwas ändern. Es gibt kein System, welches absolut gerecht ist unter Partikularinteressen. Es gibt kein System, welches ideal sein kann bei ungleichen Voraussetzungen der Gerechtigkeitsgrundlagen für Menschen. Aber es gibt ein System, welches dies zur Kenntnis nimmt, und die Freiheiten der Menschen zumindest soweit beschneidet, dass niemand mehr rechtens von der Arbeitsleistung anderer Menschen leben darf, oder nur im Ausnahmefall und unter bestimmten Gründen der Notlage. Menschen in Not, durch Schicksalsschläge, Alter, Krankheit, muss als spezielle Gruppe von Partikularinteressen Hilfe zukommen aus der allgemeinen Leistungsfähigkeit eines Staates. Der Staat muss Rechte und Ressourcen umverteilen. Und wenn er dies nicht macht, dann bleibt diese Hilfe aus. Genau so wenig stellt sich eine allgemeine Bürgergerechtigkeit ein, wenn der Staat nicht die betreffenden Gesetze erhebt und bereit ist, diese durch Gewalt einzuführen und zu erhalten. Deshalb erscheint es umso unverständlicher, dass die westlichen Staaten bisher keine Eigentumsreform durchführten. Denn es muss jedem einleuchten, dass Menschen ohne Eigentum dringend ebenfalls des Rechtes auf Eigentum bedürfen, und der Staat jedem Bürger dieses Grundrecht erhalten und garantieren muss. Nicht nur denjenigen, welche Eigentum erben oder es durch Rechtsungleichheit von anderen erwerben. Der Bürger in den westlichen Gesellschaften ist zwischenzeitlich in seiner Ansicht über die Welt und die Gesellschaft so weit, dass er seine Eigentumslosigkeit als legitim, rechtens und meistens sogar als gerecht betrachtet, oder sich
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zumindest in dieses Schicksal fügt. Deshalb muss es ebenfalls Aufgabe des Staates sein, diese Haltung durch Bildung und Aufklärung zu korrigieren.
Ein Sonnenstaat kann niemals als perfekter oder idealer Staat betrachtet werden. Aber er kann an dieses Ideal heranreichen, indem er in seinem Grundgesetz definiert, dass niemand prinzipiell das Recht hat, von der Leistung von jemand anderem zu leben. Ausser wenn er durch das Schicksal heimgesucht wird, wenn Not ihn bedrängt, wenn er wegen der gesellschaftlichen Bedingungen und Gesetze nicht mehr in der Lage ist, selbst eine Leistung zu erbringen, wenn er alt ist, und keine Leistung mehr geben kann, oder sonst in eine Unfähigkeit gerät, seinen Beitrag an sich und der Gesellschaft nicht mehr zu leisten. Dann muss der Staat im Diktat für diese Menschen die Bedingungen erstellen, um einen fast ebenbürtigen Lebensstandard oder zumindest ein gutes Existenzminimum und die Teilnahme am Staat und seinen Leistungen und Funktionen für alle zu garantieren. Alle dies ist in unseren heutigen, modernen Gesellschaften ebenfalls nicht der Fall.
Wer in die Sozialwerke getrieben wird durch z.B. eine Sockelarbeitslosigkeit, der bekommt nur in den wenigsten Fällen und in den wenigsten Ländern vom Staat Sozialgelder, und wenn, dann nur, um zu überleben. Eine Integration in die Gesellschaft wird in den wenigsten Fällen anerboten. Wer in den Sozialwerken steckt, der bleibt auch dort, und es spielt keine Rolle, ob er fleissig ist, intelligent, strebsam oder durch eigenes Bemühen aus der Misere finden will. Diese Personen sind dann im wahrsten Sinne des Wortes Opfer der Gesellschaft, oder Opfer derjenigen Gesetze, welche von der Eigentumselite so eingerichtet wurden. Der Sonnenstaat muss einerseits dafür sorgen, dass durch Eigentum keine Umverteilung von Arbeitsleistung mehr stattfindet, und andererseits, dass jeder Bürger bei Not auf volle Unterstützung durch den Staat rechnen kann, ja sogar dieses Recht einfordern kann, als einem grundlegenden Menschenrecht, inklusive dem Grundrecht auf Arbeit. Hierdurch werden viele Formen der Ausbeutung, wie Mietsklaventum, Zinssklaventum, Arbeitsvermietungssklaventum und andere Formen der Abhängigkeit von fremdem Eigentum bereits gemildert. Es kann an dieser Stelle natürlich nicht im Detail und konsequent die neue Staatsordnung und Weiterführung des Gedankens der neuen Regelung von Eigentum aufgezeigt werden, sondern es soll einfach vermittelt werden, dass Rechtsungleichheit und Ungerechtigkeit durch Eigentumsrechte nicht mehr möglich sein darf im Sonnenstaat. Alles Weitere muss organisch geordnet und in vielen einzelnen Schritten weiterhin einem Ideal angepasst werden. Genau so muss auch das Grundgesetz in den Sonnenstaaten definiert sein.
Als erstes und oberstes Gesetz muss verankert werden, dass Eigentum und deren Rechte so müssen gestaltet sein, dass es zu keiner Umverteilung von Arbeitsleistung zugunsten von privilegierten Eigentümern kommt. Alle anderen, untergeordneten Gesetze dürfen prinzipiell diesem Grundsatze nicht mehr widersprechen, oder nur im Ausnahmefall, welcher dem Zwecke und dem Erhalt der Solidarität und der Harmonie des Bürgers und aller Menschen dient. Ein System sich selbst, einer imaginären und fiktiven "Selbstregulierung" oder der Auslegung durch eine Elite zu überlassen, das wird es unter dem Sonnenstaat nicht mehr geben können. Er wird in dieser Hinsicht sogar diktatorisch strukturiert und ausgeprägt sein müssen. Aber diese Grundlage ist für die Ordnung von Menschen unter Menschen zwingend notwendig, sonst kann es niemals menschliche Freiheiten geben. Dies ist absolut kein Widerspruch in sich selbst, und jeder, welcher es nicht glaubt, soll aufgrund dieser Aussagen sich selbst einen idealen oder beinahe idealen Staat bauen. Eine Diktatur mit starkem und gerechtem Grundgesetz muss allgemein und nicht zwingend notwendig die Beschneidung von Freiheiten und Menschenrechten zur Folge haben. Dies ist erst dann der Fall, wenn in einer Gesellschaft Partikularinteressen sich über die allgemeinen Menschenrechte erheben, wenn sich wieder eine Elite herausbildet, welche mit Privilegien ausgestattet wird, welche diesen Zielen widersprechen. Eine Diktatur und ein starkes Grundgesetz sind sogar die besten von allen Voraussetzungen, um die Freiheiten und die Menschenrechte aller Bürger zu gewährleisten und zu erhalten. Die Demokratien von heute z.B. sind dazu mit Bestimmtheit nicht in der Lage. Sobald Grundrechte sich selber regulieren sollen, und dann noch durch Partikularinteressen wie in Demokratien, kommt es mittelfristig, oder spätestens langfristig, zum gesellschaftlichen Chaos.
Ein gutes Beispiel aus der Praxis, und für Menschen, welche nicht an diese Aussagen glauben, ist die Abstimmung über die Beschränkung der Personenfreizügigkeit für die Schweiz. In dieser Abstimmung geht es darum, ob man die Zuwanderung für Bürger aus der Europäischen Union
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beschränken soll oder nicht. Der Bürger kann darüber abstimmen, ob in den nächsten Jahren viele Millionen von Bürgern aus der Europäischen Union in die Schweiz einwandern können oder nicht.
Durch die schlechten Ausbildungsbedingungen in der Schweiz, wo normale Bürger, wenn überhaupt, nur über eine Berufslehre verfügen, und nicht über einen Universitätsstudium mit Bachelor- oder Masterabschluss, bedeutet jede zugewanderte Person aus dem EU-Raum unweigerlich den Gang einer Person in die Sozialwerke, oftmals mit samt der Familie. Von 7 Millionen Schweizerischen Bürgern sind jetzt bereits ca. 1 Million Bürger von den Sozialversicherungen abhängig, um überhaupt existieren zu können. Wenn nun in den nächsten Jahren 2-3 Millionen zusätzliche EU-Bürger als Arbeitskräfte in die Wirtschaft strömen, dann werden fast eben so viele Schweizer zusätzlich in die Sozialwerke abrutschen. Der Bürger kann faktisch darüber abstimmten, ob Millionen von Schweizer auf die Sozialämter verdrängt werden.
Hier bestimmt eine Mehrheit von Stimmbürgern darüber, ob das mit einer Minderheit von Menschen geschehen darf, oder geschehen wird. Und wenn das Gesetz den Bürger davor schützt, von anderen Menschen ausgeraubt zu werden, so schützt der Staat dennoch nicht davor, dass vermutlich Millionen von Menschen faktisch in die Enteignung durch den Staat und seine Gesetze getrieben werden. Ein sehr anschauliches Beispiel aus der Praxis eines Landes mit kapitalistisch- demokratischer Herrschaftsstruktur, aus welchem man ersieht, dass die Demokratie niemals in der Lage ist, Gerechtigkeit für alle Bürger zu erschaffen oder zu erhalten. Die Demokratie kann langfristig so nicht funktionieren. In einem Sonnenstaat wäre es der Staat selber, welche diese Abstimmung als Verstoss gegen die allgemeinen Bürger- und Menschenrechte ersehen würde, und sie für ungültig erklärte. Oder ein anderes Beispiel, in welchem der Bürger darüber abstimmen konnte, ob der Staat für die Zurverfügungsstellung von Kinderkrippen zuständig sein soll, und diese Dienstleistung soll betrachtet werden wie Leistungen von Kindergärten und Schulen. Der Stimmbürger, in der Schweiz mehrheitlich bestehend aus Singles und unverheirateten Individuen ohne Kinder, hat sich gegen diese Massnahme ausgesprochen. Die Kinderkrippen sind, so muss man noch anmerken, in der Schweiz so teuer, dass es sich nicht lohnt, einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, weil die Kosten dafür höher sind, als man während der Abwesenheit in der Berufstätigkeit als Lohn erhält und aufwenden könnte. Man bezahlt mehr, als man durch die Unterbringung des Kindes in der Kinderkrippe in einer Berufstätigkeit verdient. Und so verdreht und falsch der Zustand dieser Ungerechtigkeit ist, umso mehr muss es deshalb erstaunen, dass der Staat diese Abstimmung zulässt und die Familie sozusagen mit ihren Problemen im Stich lässt.
Der Stimmbürger verunmöglicht, dass eine normale Familie ihr Kind in eine bezahlbare Kinderkrippe schicken kann, eine zweite Person in der Familie arbeiten gehen kann, und schickt somit viele Schweizerische Familien direkt auf das Sozialamt. Die Familie gilt in einer solchen Demokratie nichts. Die grundlegendsten Bürgerrechte werden durch Abstimmungen ausser Kraft gesetzt. Eigentlich müsste spätestens dann der Staat reagieren, und diese Abstimmungen, welche auf Ausbeutung einer bestimmten Interessengruppierung zulasten der grundlegenden Bürgerrechte und Menschenrechte basieren, unterbinden und als ungültig erklären. Das tut der demokratische Staat aber nicht, weil er einzig und alleine nur dazu ist, die Eigentumsrechte der Elite zu garantieren, und nicht dazu, die grundlegenden Bürgerrechte für das Volk zu sichern. In einem Sonnenstaat wäre so etwas niemals möglich. Aber dies nur am Rande als Beispiel eines unhaltbaren Zustandes oder Systemfehlers in allen modernen Demokratien. Der demokratisch geordnete Staat ist faktisch nur für Nutzniesser da, aber nicht für das Volk. Alles weitere soll sich jeder selber ausdenken. Man muss nicht zuerst in einer Demokratie gelebt haben, um deren Systemfehler bereits zu kennen. Der Bürger in der Demokratie kann faktisch also nur abstimmen, wenn es um die Beschneidung seiner eigenen, grundlegenden Menschenrechte geht, welche doch tatsächlich zur Abstimmung kommen können. Sobald es aber um die Beschneidung der Rechte der Eigentumselite geht, hat er auf einmal kein Mitbestimmungsrecht mehr, und die Abstimmung wird vom Bundesgericht für ungültig erklärt, weil sie den Richtlinien der Verfassung widerspricht, dem absoluten und bedingungslosen Schutz des Eigentums und seiner damit verbundenen Eigentumsrechte.
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