Rechtsungleichheiten in westlichen Gesellschaften
Eine Ironie der Geschichte ist der Umstand, wie westliche Geheimgesellschaften und Mysterienschulen sich oftmals auf Werte wie Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit berufen.
Andererseits sind just diese Kräfte daran interessiert, Menschen niemals auf gleicher Ebene sich begegnen zu lassen, durch gravierende Unterschiede im Eigentum. Hierdurch entstehen Unterschiede in den grundlegenden Menschenrechten, wie wir sie nur aus Kastensystemen von Indien kennen, aus einer Zeit der grauen Vorgeschichte. Genau genommen hat es den
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„gleichartigen" Menschen, ausgestattet mit den gleichen Grundrechten, niemals geben. Die Wirklichkeit zeigt auf, dass wir mit Unterschieden leben müssen, welche alle prinzipiellen Grundrechte von Menschen in Frage stellen. Es hat in dieser Hinsicht niemals wirkliche Menschenrechte gegeben, selbst in der Moderne einer westlichen Welt nicht, oder eben gerade dort nicht. Wir müssen nicht danach fragen, weshalb es früher keine allgemeinen Menschenrechte gegeben hat, sondern vielmehr danach, weshalb diese heute noch nicht können garantiert werden.
Es scheint allgemeine Gesetze der zwischenmenschlichen Kooperation zu geben, welche diese Grundrechte verunmöglichen. Es hat scheinbar mit der Form der Gesellschaftsordnung zu tun.
Jede Gesellschaft ist prinzipiell hierarchisch geordnet, und nicht egalitär. Betrachten wir kleine und kleinste Zellen der Organisation in den Gesellschaften, dann ersehen wir bereits aufgrund der Struktur von Familien, wie eine Abhängigkeit im Sinne von Arbeitsteilung einen guten Zweck erfüllt, da Erfahrungswerte und Wissen anders strukturiert sind, und jeder sich auf andere Bereiche spezialisiert. Alle profitieren schlussendlich von der Spezialisierung. Der Unterschied von einer Mikroorganisation zu einer gesellschaftlichen Makroorganisation ist allerdings bei genauer Betrachtung ein gänzlich anderer. Wenn auf der Mikroorganisationsebene eine Arbeitsteilung in Richtung Spezialisierung erfolgt, so bemerken wir auf der Makroebene eine neue Ebene der strengen Separation von Nutzen und Rechten, durch die Gesetze der Hierarchisierung. Findige Köpfe müssten sich nun die Frage stellen, welche Vorteile eine Hierarchisierung den Mitgliedern der Gesellschaft erbringt, mit welchem Recht sie erfolgt, und wie überhaupt sie kann legitimiert werden. Und vor allem, ob dort eventuell der Grund für die Rechtsungleichheiten von Menschen liegt. Wir wollen überprüfen, ob die in allen westlichen Gesellschaften vorhandenen hierarchischen Abhängigkeiten von Menschen an ein System notwendig ist zum Erhalt der Gesellschaft, oder ob sie künstlich durch ein Ungleichgewicht von Rechten herbeigeführt wurde, ob vielleicht diese Rechtsungleichheit sogar in Folge zur Hierarchisierung der Gesellschaft geführt hat.
Über dieses allgemeine Problem in einer Gesellschaft habe ich viele Jahrzehnte meiner Bewusstseinswerdung nachgedacht, und habe mir die immer gleichen Fragen gestellt. Fragen wie, weshalb eine Gesellschaft hierarchisch strukturiert sein muss. Was der Unterschied von Hierarchisierung zu Arbeitsteilung ist, respektive ob eine arbeitsteilige Gesellschaft der Hierarchisierung zu einer pyramidalen Rechtsabhängigkeit führen muss, oder ob hier aufgrund einer Monopolisierung von Wissen oder von Rechten auf unnatürliche, unkooperative Art und Weise eine Abhängigkeit herbeigeführt wurde, welche eigentlich nicht existieren dürfte.
Schlussendlich bin ich zur Überzeugung gekommen, dass auf keine Art und Weise eine pyramidale Abhängigkeit für alle Ebenen der Interaktion von Menschen unter einander in einer Gesellschaft kann gerechtfertigt werden. Ich bin zu dem unweigerlichen Schluss gekommen, dass wenn eine Gesellschaft hierarchisch strukturiert ist, sie dies nur aufgrund dessen sein kann, wie an der Spitze der Pyramide gegenüber unten eine Rechtsungleichheit sich herausgebildet hat, welche mit der natürlichen Form der Unterscheidung von Menschen durch Wissen, Arbeitsteilung und Spezialisierung nichts mehr zu tun hat, und auf einer künstlich herbeigeführten Abhängigkeit beruht und ein Gefälle von Macht ausdrückt. Diese künstlich herbeigeführte Abhängigkeit durch Macht kann mit der natürlichen Ordnung einer Gesellschaft nichts mehr zu tun haben. Denn aufgrund dieser Privilegien sind die Menschen in der Spitze der Pyramide in der Lage, die Menschen unten auszubeuten. Sie leben nachweislich und klar von der Arbeitsleistung von allen Menschen im unteren Teil der Gesellschaftspyramide. Die symbiotischen Gesetzmässigkeiten wurden ausser Funktion gesetzt und haben einer Form des Schmarotzertums Platz gemacht. Wir kennen diese Betrachtung aus der Natur, denn auch dort gibt es Lebewesen, welche in Abhängigkeit von etwas oder von anderen Lebewesen stehen, selber aber keine symbiotische Beziehung eingehen oder jemals eingegangen sind, oder noch nicht eingehen. Denn irgendwo muss eine symbiotische Beziehung anfangen, und meistens geschieht dies in einem ersten Momente vermutlich durch ein Verhältnis im Schmarotzertum. Das ist die vielleicht erste Stufe des Eingehens einer Interaktion zwischen Lebewesen. Aber wir müssen in Bezug auf Menschen nicht spekulieren, was als normal oder unnatürlich zu gilt, denn Menschen sind nicht von unterschiedlicher biologischer Art, sondern eine einzige Spezies. Wenn nun der Mensch in des Menschen Gesellschaftsstruktur als Schmarotzer auftritt, innerhalb der gleichen Spezies also, so müssen wir uns fragen, ob dies einer natürlichen Ordnung entspricht.
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Wir können auf diese Fragen nur hierdurch antworten, indem wir die Gesellschaftsstrukturen von Völkern und Nationen, von Gesellschaften und Ländern, von Religionen und Interessengruppierungen einzeln betrachten. Jede dieser Gruppierungen ist wiederum gänzlich unterschiedlich strukturiert. Es gibt tatsächlich Gesellschaften, welche seit Urzeiten, oder zumindest seit der Antike hierarchisch strukturiert sind, und scheinbar gut zu funktionieren scheinen. Im ersten Momente kommen mir bestimmte Ordnungen in den Sinn, welche pyramidal strukturiert und in Schichten eingeteilt werden in z.B. Priesterschaft/Königtum/Clanherrschaft, Verwaltungsbeamte, Krieger, Händler, Handwerker, Bürger und Sklaven, und dort bereits zumindest eine Unterscheidung in Berufsstände und Staatsfunktionen stattfand. Oftmals zeigte sich bereits in diesen Gesellschaften eine starke Stufe der einseitigen Abhängigkeit aufgrund einer Rechtsungleichheit, selbst innerhalb des gleichen Volkes, der gleichen Gesellschaft oder der gleichen Erblinien. Vermutlich aber waren nicht alle Gesellschaften in dieser Art strukturiert, sondern nur die einstmalig grossen Reiche der Antike, da durch künstliche Hierarchisierung einer Gesellschaft die Form der Ausbeutung von Arbeitsleistung immer auch zu einer grossen Ansammlung von Reichtum führte. Es kann behauptet werden, dass die „erfolgreichsten" Gesellschaften der Antike immer auf einer ausgeprägten Rechtsungleichheit der Menschen innerhalb dieser Gesellschaft basierten, und sie nur hierdurch in der Lage warten, unermessliche Reichtümer anzusammeln, durch meist ungerechtfertigte Abschöpfung der Arbeitsleistung von Menschen. Wo Reichtum sich ansammelt, muss man immer davon ausgehen, dass in der Gesellschaft unhaltbare Rechtsungleichheiten und Ungerechtigkeiten zu einer Akkumulation von Arbeitsleistung an einer Stelle dieser Gesellschaft geführt haben. Denn ansonsten wäre dieser Reichtum dazu verwendet worden, innerhalb der Gesellschaft für die normalen Bedürfnisse der Menschen sinnvoll eingesetzt zu werden, um den allgemeinen Lebensstandard für alle Menschen zu heben. Erfolgreiche Gesellschaften, und davon kann man ausgehen, waren immer Gesellschaften in Disharmonie, Rechtsungleichheit und Form von tiefgehender Ungerechtigkeiten, erschaffen durch Druck, Gewaltandrohung, Erpressung oder eben dem Recht an Eigentum oder dem Unterschiede in der Höhe von Schuldscheinen oder Geld, welches sich akkumulieren konnte, und welches nur im Interesse von wenigen einen Vorteil erbrachte. Diese gleichen Gesetzmässigkeiten ersehen wir nach dem Zusammenbruch aller sozialistischen Gesellschaftssysteme wieder in unseren kapitalistischen Herrschaftssystemen des Westens. Es findet eine Umverteilung von Arbeitsleistung statt, und mündet in die Anreicherung von Werten an bestimmten Stellen dieser Gesellschaften. Diese gründen über den akkumulierten Reichtum wiederum Hinterlassenschaften, welche vielleicht noch in tausenden von Jahren als spezifische Errungenschaften aus dieser Zeit gelten. Dies sind bestimmte Bauen, welche die Zeit überdauern, oder andere Hinterlassenschaften von Dauer. Davon müssen wir aber ableiten, dass die erfolgreichsten Gesellschaften nicht diejenigen sind, in welchen die Menschenrechte am weitesten ausgebildet sind, sondern ganz im Gegenteil, in welche die allgemeinen Menschenrechte fast nichts gelten. Anders herum sind Gesellschaften, in welchen Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit herrschen, wie vielleicht niemals zuvor in der Geschichte, vermutlich eher unscheinbar und ohne mächtige und stabile Hinterlassenschaften in der Menschheitsgeschichte. Die freiesten, fortschrittlichsten Gesellschaften verfügen vermutlich über gar keine grossartigen Hinterlassenschaften für die Zeitgeschichte der Menschheit, und existieren somit für uns in der Betrachtung über die Vergangenheit gar nicht. Die Arbeitsleistung wurde in ihnen immer in den Lebensstandard der Menschen investiert, und nicht in den Bau und den Erhalt von Monumenten und Errungenschaften, welche in späterer Zeit für diese vergangene Periode der Menschheit als klassisch gelten.
Es muss auch klar sein, dass ein Randständiger der Moderne, welcher von der Gesellschaft sich selber überlassen wurde, weder eine Anstellung hat, noch ein Auskommen und nicht einmal ein Obdach, kein Interesse daran haben kann, eine Wissenschaftselite Technologien entwickeln zu lassen, um auf den Mond zu fliegen. Man kann davon aber nicht ableiten, dass dieser Mensch prinzipiell kein Interesse an Wissenschaft oder Technologien hat, sondern dieses erst dann entwickelt, wenn er seine Grundbedürfnisse nach Sicherheit befriedigen konnte. Aus diesem Grunde wird ersichtlich, dass die Philosophie der Ausbeutung von Menschen in der westlichen Welt allgemein falsch sein muss. Denn es ist nicht der Randständige, welcher die Weiterentwicklung der Gesellschaft nicht will, sondern es ist eine Rechts- und Eigentumselite,
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welche die Menschen in die Handlungsunfähigkeit innerhalb der Gesellschaft abdrängt, aus welcher sie sich selber nicht befreien können, und deshalb kein Interesse mehr bekunden an einer allgemeinen Weiterentwicklung der Menschheit oder Gesellschaft. Es ist eine reine Frage der Priorität. Deshalb kann die Gesellschaft, welche aufgrund einer Ideologie der Selbstverantwortung basiert, langfristig nicht funktionieren, oder nur dann, wenn sie den Menschen alle Mittel zur Hand gibt, um durch Leistung erfolgreich zu sein. In einer hoch-arbeitsteiligen Gesellschaft muss es jedem Bürger möglich sein, an allen Rechtsgrundlagen für Leben und Gedeihen teilzunehmen.
Und nur durch diese Grundlagen der Rechtsgleichheit auf grundlegender Ebene kann die Menschheit sich auf breiter Front weiterentwickeln. Wenn in der Schweiz von heute von 7 Millionen Einwohnern mehr als 1 Million Menschen und Bürger ganz oder teilweise von den Sozialversicherungen abhängig sind, und ihre Existenz decken oder sichern können, und darüber hinaus selbst durch Leistung nichts zu erreichen vermögen, muss man sich die Frage gestatten, ob man das System nicht prinzipiell ändern muss. Diese Menschen haben bereits kein Interesse mehr an der Weiterentwicklung der Gesellschaft, sondern sie sind dauerhaft mit der Frage nach der Existenzsicherung befasst, und können sich Tag und Nacht auf nichts anderes mehr konzentrieren. Ihre natürlichen Ressourcen sind absorbiert mit Existenzfragen, nicht mit Fragen von Wissenschaft, Metaphysik, Technologien oder der Weiterentwicklung der Gesellschaft als Ganzes. Aus dieser Betrachtung heraus ergibt sich keine andere Möglichkeit, als die hierarchische Gesellschaftsstruktur mit der extremen Unterscheidung in Kasten oder Schichten und mit unterschiedlichsten Rechten in Frage zu stellen. Denn Arbeitsteilung und Spezialisierung muss ganz allgemein unterschieden werden von einer damit verbundenen Hierarchisierung der Gesellschaft aufgrund von Rechtsungleichheiten, Privilegien, Machtunterschieden und aufgrund von Ungerechtigkeiten. Diese Erkenntnis wiegt schwer. Denn sie sagt uns, dass alle modernen, westlichen Gesellschaften prinzipiell falsch strukturiert sind, und geändert werden müssten. Die sich durch Arbeitsteilung und Spezialisierung herausgebildete Hierarchisierung der Gesellschaft folgt keinem zwingenden Muster für jede Gesellschaft, sondern hat sich traditionell herausgebildet, folgt aber keinem Schema der Vernunft oder einer guten Grundlage für die Weiterentwicklung der Gesellschaft, sondern aufgrund der hierarchischen Darstellung von Unterschieden der Machtverhältnisse. Dass diese mit dem viel gerühmten Leistungsprinzip in keiner Relation stehen, muss jedem sofort einleuchten.
Mit anderen Worten müsste die prinzipielle Rechtsungleichheit durch Eigentumsrechte in allen modernen Gesellschaften aufgehoben oder neu definiert und strukturiert werden. Und genau dies ist die Forderung dieses Buches als Idee und einer möglichen Umsetzung. Allem Anfange aber geht voraus die Bewusstseinswerdung. Deshalb setzt sich dieses Werk als Grundlage die Aufgabe der vollständigen Erörterung der Eigentumsrechte, und ob diese nicht müssten anders strukturiert sein. Diese Gedanken sind schon revolutionär genug, weil sie nicht zum festen Bewusstsein von Menschen in der Moderne gehören, weil sie langsam aus der Geschichte erwachsen sind, meist aber aufgrund von traditionellen Gegebenheiten.
Glücklicherweise gibt es historisch betrachtet aber noch andere Rechtssysteme, als nur diese eher schlechten Beispiele der kapitalistischen Eigentumsdiktaturen, welche zu einer ausgeprägten Hierarchisierung der Gesellschaft durch Machtunterschiede führten. In allen mitteleuropäischen Gesellschaften, und bereits in der Antike zu beobachten, gab es die Unterscheidung in Berufsstände, durch Arbeitsteilung und Spezialisierung. Aber nicht in dem allgemein bekannten Rechtsabhängigkeits-Verhältnis, wie sie aus der Levante bekannt ist. Das Rechtsverständnis unterschied sich in dieser Region fundamental von demjenigen aus anderen Teilen der Welt. In der keltischen oder germanischen Tradition hatte prinzipiell jeder Mann das Recht auf Anhörung und Einforderung seiner ursprünglichen Rechte als Bürger und Mensch vor der Versammlung seines Volkes, seiner Gemeinschaft, dem Thing. Dieses Rechtsverständnis ist dem Mitteleuropäer noch heute inhärent. Zusätzlich scheint es, als ob Mitteleuropäer, welche noch mit ihren traditionellen Wurzeln der Erblinie und ihrer Vorfahren verbunden sind, eine ganz spezielle Verbindung haben mit der Tradition der Freiheit. Die Welt und ihre Mechanismen wird nicht aus der Sicht einer Gesellschaft heraus definiert, und schon gar nicht aus der Betrachtung durch eine pyramidal strukturierte Gesellschaft, sondern immer durch die Individualrechte. Dies ist weltweit vermutlich einzigartig. Und aus dieser Erkenntnis heraus sind viele geschichtliche Ereignisse besser erklärbar
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und erkennbar. Das Rechtsverständnis eines Mitteleuropäers in Bezug auf die Führerschaft in seinem Volke oder seiner Gemeinschaft entstand nicht aus einer Rechtsungleichheit und Abhängigkeit heraus, sondern aus der Übertragung einer Aufgabe der grossen Verantwortung für die Gemeinschaft an den Führer. Der Führer, in welcher Funktion immer, hatte einen Auftrag zu erfüllen, gegeben durch freie Bürger mit ursprünglichen und unabänderlichen Rechten. Konnte er die an ihn gestellten Bedingungen nicht erfüllen, oder stellte er sich gegen den Willen der Bürger an eine Führerschaft, wurde er entweder abgesetzt oder liquidiert. Es war niemals das Abhängigkeitsverhältnis vorhanden, wie wir es zu heutiger Zeit und in fast allen Teilen der Welt ersehen können. Sondern das Recht des Staates war in erster Linie abhängig vom Individualrecht des Bürgers und Individuums, wurde von diesem Standpunkt aus definiert, und keinesfalls umgekehrt.
Ich bin nach reichlicher Überlegung über dieses grundsätzlich verschiedene Verständnis von Gerechtigkeit, Abhängigkeit, von Freiheit und Gleichheit, usw., zum Ergebnis gekommen, dass selbst die beiden letzten Weltkriege in ihren Gründen weit tiefer auf dieses Verständnis zurückzuführen sind, als man heute allgemein annehmen würde. Ich bin sogar der festen Überzeugung, dass der Mitteleuropäer eine grundsätzlich andere Auffassung von Freiheit vertritt, gegenüber dem Rest der Welt, und hierin die gesellschaftlichen Eruptionen und Umsturzversuche besser erklärbar werden, welche Mitteleuropa immer und immer wieder erschütterten, und welche dieses Gebiet in Auseinandersetzung mit den es umliegenden Gesellschaftssystemen und Eliten anderer Gesellschaften brachte. Dies ist meine tiefste und innerste Überzeugung, weil ich als Mitteleuropäer selber diese Form der Freiheit in meinem Blute verspüre. Die heutige, globalisierte Welt hat dem Mitteleuropäer nichts anderes zu bieten, als eine tief im Blut empfundene Ungerechtigkeit über die Zustände in der unnatürlichen Hierarchisierung der Gesellschaft. Und darob scheint ihm sein Herz zu zerreissen. Er kann es nicht fassen, wie eine Gesellschaft auf diesen Rechtsungleichheiten gründen und sich modern nennen kann. Da doch alle Gesetze darin zu nichts anderem gereichen, als zur vollständigen Versklavung aller Bürger darin. Das Recht des Eigentümers über den Besitzer, es ist doch nichts anderes als das Recht des Herrn über seinen Sklaven. Ein Mitteleuropäer kann sich unter diesem Gesetz niemals frei nennen, und er wird es bis zu seinem Untergang mit aller Gewalt bekämpfen wollen. Genau dies ist der Zustand von heute, und genau aus diesem Grunde regt sich erneut das Herz des Mitteleuropäers, und es wird solange aus sich selbst und seinem Zustande Kraft schöpfen, bis er wieder unter einem freien Gesellschaftssystem wird leben können, ohne diese unhaltbaren Rechtsungleichheiten und Ungerechtigkeiten, geschaffen durch Eigentumsrechte.
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