Gewinn um Löhne zu bezahlen
Von den Unternehmenseigentümern wird behauptet, sie müssten Gewinn erwirtschaften, um Löhne bezahlen zu können. In dieser Aussage steckt eine bestimmte Annahme über eine Form von Gewinn. Gewinn ist gemäss Definition der Ertrag, welcher nach allen Aufwendungen übrig bleibt. Somit ist der Aufwand für Löhne bereits abgegolten oder abgezogen. Eine Unternehmung kann, wenn sie im Hintergrund ein Reservoir an Eigentum und liquiden Mitteln besitzt, ohne Gewinn wirtschaften und dennoch weiter bestehen. Die buchhalterische Behandlung von Gewinnvereinnahmung umfasst sogar die Erneuerung von bestehendem Produktionsmaterial oder sogar von innovativen Neuanschaffungen und von Geräteersatz. Deshalb kommt im Endeffekt jede Unternehmung auch ohne Gewinn aus, selbst in Zeiten von zyklischen Wirtschaftsschwankungen.
Die Unternehmer aber wollen mehr. Sie wollen sich am Recht über das Eigentum der Unternehmung bereichern. Die Rechtfertigung dazu ist die Aussage, dass jede Unternehmung Gewinn erwirtschaften müsse. Der Bürger kann das eine nicht vom anderen unterscheiden, und glaubt diesen Aussagen. So reichern die Eigentümer immer mehr Eigentum an, ohne durch den Bürger davon abgehalten zu werden. Mit fatalen Folgen für die Gesellschaft.
Für eine Unternehmung ist die Erwirtschaftung von Gewinn nur wichtig für eine Dauer, bis sie im Hintergrund genügend finanzielle Sicherheit geschaffen hat, damit die Unternehmung in den Schwankungen und Zyklen der Wirtschaftsphasen nicht zugrunde geht, oder nicht sofort Mitarbeiter entlassen muss. Die Sicherheit der Unternehmung ist somit die Sicherheit aller Mitarbeiter, und es ist nicht nur legitim, eine Sicherheit aufzubauen, sondern sogar in den meisten Fällen überlebenswichtig. Und eine Sicherheit muss deshalb schon bestehen, damit die Unternehmung nicht von einer, wenn auch nur kurzen, Fremdfinanzierung durch Banken abhängig wird. Davon unterschieden aber ist die Erwirtschaftung eines dauerhaften Gewinnes nicht das Ziel einer Unternehmung, weil die übermässige und unberechtigte Anreicherung von Arbeitsleistung langfristig die gesamte Volkswirtschaft destabilisiert. Es ist also nicht nur ein Mythos, dass jede Unternehmung Gewinn erwirtschaften muss, sondern es ist, genau genommen, sogar eine Anleitung zur langfristigen Zerstörung jeder Volkswirtschaft. Wenn die Geldströme in Volkswirtschaften nicht stabil und ausgeglichen sind, wenn Reichtum sich nur an bestimmten Stellen im Gesamtsystem ansammelt, führt dies schlussendlich zum Zusammenbruch des Systemflusses aller daran beteiligten Mechanismen und Involvierten. Ein nachhaltiges, gut funktionierendes, volkswirtschaftliches System muss überall ausgeglichen sein, und es darf keine
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dauerhaften Ansammlungen von Reichtum im Verhältnis und im Vergleich zum Ansteigen des Gesamtwohlstandes geben, sonst führt dies zu einer Destabilisierung des ganzen Kreislaufes und Organismus. Die Praxis zeigt uns heute sehr schön auf, dass dies in unseren so genannt modernen Gesellschaften aber seit langem der Fall ist, und zwar in vielen Bereichen. Bei den Banken, Handelsunternehmungen, den Börsen, und vielen Unternehmungen, welche durch Privatisierung in die Hände von privaten Eigentümern gelangt sind, oder historisch betrachtet immer durch diese im Eigentum waren, und welche massive Anteile an Arbeitsleistung anreichern und nicht mehr sinnvoll rückinvestieren in die Produktion und Bedürfnisabdeckung der Menschen in einer Gesellschaft.
Die Aufgabe einer Staatsordnung ist in erster Linie der Ausgleich von Kräften und Mächten, von Materieströmen, von Rechten, von Eigentumsverhältnissen usw., damit die Gesellschaft in allen Bereichen wachsen und sich weiterentwickeln kann. Die Unternehmungen müssen wachsen und sich weiterentwickeln können, aber auch alle individuellen Personen, bis hin zu den Familien. An der durch die arbeitenden Menschen erbrachten Leistung muss die gesamte Gesellschaft profitieren, und nicht nur einzelne Mächte, Clans, Individuen oder spezielle Interessengruppierungen. Die Aufgabe des Staates ist deshalb in erster Linie die Weiterentwicklung der Gesellschaft durch eine Politik des Ausgleiches, und zwar vollumfänglich.
Zustande bringen kann er die Sicherung dieser Aufgabe nur, wenn er alle Systeme im Gleichgewicht behält. Dies ist etwas von der heutigen Definition der Gesellschaft komplett verschiedenes. Der heutige, moderne Staat definiert sich nur durch die Freiheit des Eigentums, respektive durch die Freiheit der Eigentumsinteressenten. Das erste Mal wurde mir dies bewusst, als ich in einem Blog mich darüber ausgelassen habe, dass der Staat sich nicht um Sozialbezüger kümmern würde in der Schweiz. Darauf hin hat mir ein Schreiber versichert, dass es nicht die Aufgabe des Staates sei, Sozialbezüger zu unterstützen, sondern nur den Rahmen zu schaffen, damit Menschen durch Eigentumsrechte ihre Menschenrechte gesichert erhalten. Und dass deshalb der Staat die Menschen nicht unterstützen dürfe, sondern nur für Recht und Sicherheit garantieren müsse, und dass die Freiheiten garantiert werden können. Dies war für mich ein Schlüsselerlebnis in der ganzen Diskussion um die Aufgabe des Staates. Weil ich ab diesem Zeitpunkt verstanden habe, dass der Staat erstens durch die Eigentumselite in Gesetzen definiert wird, und zweitens auch in den am besten strukturierten Gesellschaften das Individuum kein Anrecht auf Solidarität durch andere hat. Der Gesellschaftsvertrag existiert sozusagen in allen modernen, westlichen Gesellschaften nicht. Es werden faktisch nur diejenigen durch die Gesetze des Staates bedient, welche sich in Clanstrukturen organisieren, und jeder den anderen unterstützt. Diese haben Eigentum, und bekommen immer noch mehr. Das ist das genaue Gegenteil davon, was mir in jungen Jahren über den Staat erzählt wurde, nämlich dass wir eine Willensgemeinschaft sind, und jeder den anderen unterstützt, und alle solidarisch sind. Das neoliberale Wirtschaftsdenken ist das Denken von Eigentumsclans. Und das Staatsrecht bedient nur diese Clans, nicht aber den modernen, aufgeklärten und individualistischen Staatsbürger, welcher sich bisher vollkommen in den Staat eingebunden fühlte. Der einzelne Staatsbürger war niemals in den Staat eingebunden, und wird es vermutlich auch in naher Zukunft nicht sein. Denn faktisch besteht der Gesellschaftsvertrag nur für bestimmte Interessengruppierungen, aber nicht für den normalen Bürger. Ich habe sehr lange gebraucht, um dies zu verstehen und überhaupt zu akzeptieren. Aber es ist tatsächlich wahr, was dieser Blogschreiber gesagt hat. Beweis dafür sind unsere Gesetze, allen voran das Grundgesetz, und für die Schweiz die Bundesverfassung. Denn dort werden in erster Linie die Eigentumsrechte geregelt und gesichert, und nicht die Menschenrechte oder Bürgerrechte. Es werden zwar Menschenrechte erwähnt und diese als zentral dargestellt, in Tat und Wahrheit aber ordnen sie sich immer ein unter das Eigentumsrecht.
Deshalb gibt es die Menschenrechte in Wirklichkeit nur dann, wenn keine Eigentumsrechte in Frage gestellt werden. Das ist nicht, was uns unter dem Sinn und Zwecke eines Gesellschaftsvertrages gelehrt wurde. Dies muss man sich einmal durch den Kopf gehen lassen.
Der Staat ist etwas vollkommen anderes, als uns immer erzählt wurde. Zumindest der moderne Staat. Wir werden an anderer Stelle sehen, dass ein Staat durchaus im Sinne eines echten und wahren Gesellschaftsvertrages kann strukturiert sein.
Der Gewinn einer Unternehmung wird deshalb als Gewinn über alle Aufwendungen hinaus
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definiert und legitimiert, weil der Staat dieses Eigentumsrecht garantiert, sichert und zum Standard erhebt. Und dem Bürger, welcher meistens Mitarbeiter einer Unternehmung ist, wird eingetrichtert, dass die Unternehmung Gewinn machen müsse, um überhaupt seine Lohnaufwendungen zu bezahlen. Die Wahrheit ist, dass der Unternehmenseigentümer Gewinn machen will, um sich zu bereichern über die von seinen Mitarbeitern erbrachte Arbeitsleistung und seine Gegenleistung hinaus. Er ersieht dies als Grundrecht, weil er Eigentümer der Unternehmung ist. Mit dem Recht auf Eigentum sieht er das Recht auf Gewinn als Grundrecht an. Und das Grundgesetz gibt ihm ja auch Recht, denn Eigentum, welches er durch Gewinn zusätzlich akkumulieren kann, wird dort absolut geschützt, verbürgt und gesichert. Jeder kann so reich an Eigentum werden, wie er will, oder wie die Konkurrenzsituation zu anderen Eigentümern es zulässt. Denn es herrscht offiziell ein Konkurrenzkampf unter den reichen und mächtigen Eigentümern. Dieser ist aber meistens sehr gering, weil der Gewinn einer Unternehmung nicht der Konkurrenz hinweg genommen wird, sondern immer von der Arbeitsleistung der eigenen Mitarbeiter herstammt, und meistens eingelöst wird beim Bürger, gegen Kapital, welches dann wiederum in Eigentum umgewandelt wird, welches ebenfalls vom Bürger kommt. Aus diesem Grund wird man hieraus auch ersehen können, weshalb die Umverteilung von Eigentum so dermassen schnell von statten geht, und weshalb das Eigentum eigentlich immer vom Bürger kommt. Weil es dort am einfachsten zu holen ist, und weil diese nicht in einer Konkurrenzsituation stehen zu den reichen und mächtigen Eigentümern und Unternehmern oder Bankenhäuser, etc. Es ist einfacher, Sklaven auszunehmen, als Eigentümer.
Und so holt man es dort, wo es am einfachsten ist.
Kurz, die Behauptung, dass man Gewinn machen müsse, um Löhne bezahlen können, mag sich menschlich und vernünftig anhören. Im Prinzip steckt dahinter aber nicht mehr als das Wissen darum, dass das Recht auf Eigentum eben das Recht auf Gewinn ermöglicht, und dieser Gewinn absolut durch die Gesetze des Staates verbürgt wird. Gegen eine Sicherheit an Eigentum und Finanzen im Hintergrund ist absolut nichts einzuwenden. Es ist sogar wichtig, sich gegen die Zyklen des Kapitalismus zu schützen, und immer eine grosse Sicherheit im Hintergrund zu haben.
Aber es rechtfertigt nicht die dauerhafte Bereicherung, die ungerechtfertigte Entnahme und Annektierung von fremder Arbeitsleistung. Die Mitarbeiter einer Unternehmung vermieten ihre Arbeitsleistung. Und deshalb darf man sich an dieser nicht bereichern. Bereichern tun sich die Wirtschaftseigentümer nur deshalb an dieser Arbeitsleistung, weil es durch das Staatsrecht geschützt wird, und weil der Arbeitsmarkt wegen einem Unterangebot an Arbeitsplätzen nicht funktioniert, und die Arbeitnehmer immer in einer schwächeren Lage sind als die Wirtschaftseigentümer. Die Schaffung von Gewinn wird meistens durch eine Situation des Unrechtes erzeugt, und müsste eigentlich durch die Gesetze des Staates, der Bürgergemeinschaft behoben werden. Dass dies nicht gemacht wird, zeugt einmal mehr davon, dass die Staatsgesetzte immer schon von und für die Eigentumselite gemacht wurden, und nur in deren Sinne funktionieren. Das ist selbst in den modernsten Demokratien nicht anders. Denn selbst unter dem Falle der Anwendung eines Referendums kann der Bürger nicht das Grundgesetz in Frage stellen. In der Schweiz werden regelmässig Referenden abgelehnt, weil sie gegen die Eigentumsrechte verstossen, welche in der Bundesverfassung absolut verbürgt werden. Dies nur als Beispiel, weshalb sich der Bürger nicht gegen die Gewinnabschöpfung von Wirtschaftseigentümern wehren kann, und auch nicht gegen den Staat, welcher solche Gesetze durch Anwendung von Gewalt sichert. Es lohnt sich, über diese Feststellungen zu meditieren, und die Lügen des so genannten „Rechtsstaates" zu enttarnen. Es scheint wirklich nichts so zu sein, wie es uns vorgegeben wird. Es funktioniert alles vom Sinne her für einen ganz anderen Zweck, als zum Aufbau und der Weiterentwicklung einer Gesellschaft oder für die Gerechtigkeit und das Grundrecht der Menschen. Und wenn man dies erkennt, beginnt man auch zu zweifeln, dass der Fortschritt der Gesellschaft, langfristig weiter andauern kann. Denn Fortschritt und Weiterentwicklung der Gesellschaft ist nicht das erklärte Ziel der modernen, westlichen Staaten, sondern nur die Bereicherung von Clans und deren Eigentumsstrukturen. Man müsste sich deshalb fragen, welche Clans davon überhaupt profitieren.
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