Skip to main content

§ 74.

Bei Allem, was der Entscheidung dieser fünf und zwanzig Barone anvertraut ist, und wobei sie, wenn Alle versammelt sind, über einen Punkt verschiedener Ansicht sein sollten, oder wozu nicht alle der Berufenen kommen wollen oder können, soll das, was beschlossen wurde, oder wozu sich der größere Theil der Anwesenden vereinigt hat, für einen so fest und gültig anzusehen werden, als wenn alle fünf und zwanzig ihre Zustimmung gegeben hätten, und besagte fünf und zwanzig sollen schwören, daß sie alle Prämissen beobachten, und mit all ihrer Macht dafür sorgen wollen, daß sie beobachtet werden.