§ 15.
Ebenso soll es gehalten werden in Hinsicht auf die Steuern der Stadt London; und die Stadt London soll alle ihre alten Freiheiten und
herkömmlichen Rechte, sowohl zu Land als zu Wasser fortan beibehalten.
Ebenso soll es gehalten werden in Hinsicht auf die Steuern der Stadt London; und die Stadt London soll alle ihre alten Freiheiten und
herkömmlichen Rechte, sowohl zu Land als zu Wasser fortan beibehalten.
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