§ 15.

Ebenso soll es gehalten werden in Hinsicht auf die Steuern der Stadt London; und die Stadt London soll alle ihre alten Freiheiten und 
herkömmlichen Rechte, sowohl zu Land als zu Wasser fortan beibehalten.


Revision #1
Created 9 June 2025 21:26:16 by investigatione
Updated 9 June 2025 21:26:32 by investigatione