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§ 76.

Alle Feindschaft, Mißgunst und Bosheit, die sich zwischen und und unseren Unterthanen, sowohl Geistlichen als Laien, vom ersten Ausbruch der Uneinigkeit zwischen uns an, erhoben hat, erlassen und vergeben wir gänzlich. Ferner erlassen wir hiermit Allen, sowohl Geistlichen als Laien, und vergeben ihnen, so viel an uns ist, völlig alle durch besagte Uneinigkeit entstandenen Übertretungen, von Ostern im sechszehnten Jahre unserer Regeierung an bis zur Wiedererstellung des Friedens und der Ruhe.