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§ 70.

Und da wir nun zur Ehre Gottes, zum Nutzen unseres Reichs und zur Beendigung der Uneinigkeit, welche sich zwischen uns und unseren Baronen erhoben hat, alles oben Genannte bewilligt haben, so geben und verleihen wir, um es fest und dauernd zu machen, unsern Unterthanen die folgende Sicherheit: nämlich, daß die Barone fünf und zwanzig Barone des Reichs, die sie für passend halten, wählen können, welche mit all ihrer Macht Sorge tragen sollen, den Frieden und die Freiheit, welche wir ihnen verliehen, und durch diesen unseren Freibrief bestätigt haben, zu halten, zu beobachten und beobachten zu lassen. So daß, wenn wir, unser Oberrichter, unsere Landvögte oder sonst einer unserer Beamten in der Beobachtung derselben in irgend einem Falle gegen irgend Jemand fehlen, oder einen dieser Artikel des Friedens und der Sicherheit übertreten sollten, und dieser Fehler von vier aus den fünf und zwanzig gewählten Baronen angezeigt wird, so sollen sich die besagten vier Barone zu uns, oder wenn wir uns nicht im Reiche befinden, zu unserem Oberrichter begeben, die Beschwerde offen vorlegen und bitten, daß ihr ohne Verzug abgeholfen werden, und wird ihr von uns, oder im Falle wir uns nicht im Reiche befinden, zu unserem Oberrichter begeben, die Beschwerde offen vorlegen und bitten, daß ihr ohne Verzug abgeholfen werde, und wird ihr von uns, oder im Falle wir gerade nicht im Reich sein sollten, von unserem Oberrichter innerhalb vierzig Tagen von der Zeit, wo es uns, oder, sollten wir nicht im Reiche sein, unserem Oberrichter angezeigt wurde, nicht abgeholfen, so sollen die vier Barone die Sache den übrigen der fünf und zwanzig vorlegen, und die besagten fünf und zwanzig Barone sollen, vereint mit der 
Gemeinschaft des ganzen Reichs, uns auf alle mögliche Weise dazu zwingen, nämlich durch Beschlagnahme unserer Schlösser, Länder, Besitzungen und durch jedes andere ihnen mögliche Mittel, bis der Beschwerde ganz nach ihrem Willen abgeholfen ist; jedoch dürfen sie unsere Person, die Person unserer Königin und unserer Kinder nicht berühren, und wenn der Fehler wieder gut gemacht ist, so sollen sie uns wie zuvor gehorchen.