§ 54.
Alle Barone, welche Gründer von Abteien sind und Urkunden der Könige von England auf das Patronatsrecht haben oder dazu durch alten Besitz berechtigt sind, können wie billig die Bewahrung derselben haben, wenn solche Abteien aufgehoben sind.
Alle Barone, welche Gründer von Abteien sind und Urkunden der Könige von England auf das Patronatsrecht haben oder dazu durch alten Besitz berechtigt sind, können wie billig die Bewahrung derselben haben, wenn solche Abteien aufgehoben sind.
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