# § 54.

<span style="color: rgb(255, 255, 255);">Alle Barone, welche Gründer von Abteien sind und Urkunden der </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">Könige von England auf das Patronatsrecht haben oder dazu durch alten </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">Besitz berechtigt sind, können wie billig die Bewahrung derselben haben, wenn solche Abteien aufgehoben sind.</span>