§ 57.
Wir werden sogleich alle Geißeln und Verpfändungen aufgeben, welche uns von unseren englischen Unterthanen als Bürgschaften dafür ausgeliefert wurden, daß sie den Frieden halten und uns treue Dienste leisten wollen.
Wir werden sogleich alle Geißeln und Verpfändungen aufgeben, welche uns von unseren englischen Unterthanen als Bürgschaften dafür ausgeliefert wurden, daß sie den Frieden halten und uns treue Dienste leisten wollen.
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