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§ 62.

Dieselbe First wollen wir haben zur Freigebung der Forsten, welche Heinrich unser Vater, oder unser Bruder Richard zu Kron-Forstengemacht haben; und für die Pflege der Ländereien, welche in eines andern Lehen sind, auf dieselbe Art, wie wir bis jetzt diese Pflegschaften genossen haben, wegen eines durch Ritterdienst von uns getragenen Lehens; und für die in einem andern Lehen als dem unsrigen gegründeten Abteien, in denen der Lehensherr ein Recht anspricht. Und wenn wir von unserer Kreuzfahrt zurückkehren oder dieselbe gar nicht ausführen sollten, so wollen wir sogleich allen Klagenden in dieser Gerechtigkeit widerfahren lassen.