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§ 68.

Wir werden mit Alexander, König von Schottland, unterhandeln wegen der Zurückgabe seiner Schwestern und Geißeln, seiner Rechte und Freiheiten, in derselben Form und auf dieselbe Weise, wie wir solches mit den übrigen unserer Barone Englands thun werden, wenn es nicht in Folge der Verbindlichkeiten, welche sein Vater Wilhelm, der vorige König Schottlands, mit uns eingegangen ist, anders sein sollte, und die0 soll der Entscheidung seiner Peers an unserm Hof überlassen sein.

Der König von Schottland hielt die englische Grafschaft Huntingdon und andere englische Lehen von König Johann.