§ 75.
Wir werden nie, weder durch uns selbst noch durch Andere, etwas bewerkstelligen, wodurch eine dieser Konzessionen und Freiheiten widerrufen oder geschmälert wird; und im Fall etwas der Art erlangt werden sollte, so soll es null und nichtig sein; auch werden wir nie weder selbst noch durch Andere, davon Gebrauch machen.
No Comments