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§ 75.

Wir werden nie, weder durch uns selbst noch durch Andere, etwas bewerkstelligen, wodurch eine dieser Konzessionen und Freiheiten widerrufen oder geschmälert wird; und im Fall etwas der Art erlangt werden sollte, so soll es null und nichtig sein; auch werden wir nie weder selbst noch durch Andere, davon Gebrauch machen.