§ 56.
Alle schlimmen Gebräuche in Betreff auf Forsten, Gehegen, Förstern, Hägemeistern, Sheriffs und anderen Beamten, Flüssen und deren Aufsehern, sollen sogleich in jeder Grafschaft durch zwölf vereidete Ritter derselben Grafschaft, welche von den glaubwürdigsten Personen derselben gewählt werden, untersucht und innerhalb 40 Tagen nach besagter Untersuchung vollständig abgeschafft, und nie wieder eingeführt werden.
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