§ 59.
Sobald der Friede wieder hergestellt ist, werden wir alle fremden Soldaten, Armbrustschützen und Söldner, welche mit Pferden und Waffen zur Beeinträchtigung unseres Volkes hereingekommen sind, aus dem Reiche verweisen
Sobald der Friede wieder hergestellt ist, werden wir alle fremden Soldaten, Armbrustschützen und Söldner, welche mit Pferden und Waffen zur Beeinträchtigung unseres Volkes hereingekommen sind, aus dem Reiche verweisen
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