§ 59.

Sobald der Friede wieder hergestellt ist, werden wir alle fremden Soldaten, Armbrustschützen und Söldner, welche mit Pferden und Waffen zur Beeinträchtigung unseres Volkes hereingekommen sind, aus dem Reiche verweisen


Revision #1
Created 9 June 2025 21:46:36 by investigatione
Updated 9 June 2025 21:46:53 by investigatione