# § 74.

<span style="color: rgb(255, 255, 255);">Bei Allem, was der Entscheidung dieser fünf und zwanzig Barone anvertraut ist, </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">und wobei sie, wenn Alle versammelt sind, über einen Punkt verschiedener Ansicht </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">sein sollten, oder wozu nicht alle der Berufenen kommen wollen oder können, soll das, </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">was beschlossen wurde, oder wozu sich der größere Theil der Anwesenden vereinigt </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">hat, für einen so fest und gültig anzusehen werden, als wenn alle fünf und zwanzig ihre </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">Zustimmung gegeben hätten, und besagte fünf und zwanzig sollen schwören, daß sie </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">alle Prämissen beobachten, und mit all ihrer Macht dafür sorgen wollen, daß sie </span><span style="color: rgb(255, 255, 255);">beobachtet werden.</span>