Skip to main content

6.2. Eine Innerlichkeit während der Französischen Revolution

Die für den Begriff Politische Religion schon in Texten des 18. Jahrhunderts belegbare Semantik der Fokussierung auf das Subjekt, das Individuum und dessen innere (politische) Überzeugung kann ebenfalls in zahlreichen Publikationen zu verschiedenen revolutionären Ereignissen nachverfolgt werden, die sowohl aus der zeitgenössischen Feder als auch im Rückblick auf das jeweilige Ereignis entstanden sind. Diese Schriften interpretieren den Begriff Politische Religion im Sinne einer politischen Überzeugung, einer inneren Haltung bzw. politischen Einstellung. Durch das Hinzufügen von besitzanzeigenden Fürwörtern wird der semantische Fokus von einem Objekt etwa in Form einer bestimmten Glaubensform oder Idee, das seinem Inhalt nach stets definiert ist, auf das Subjekt verlagert. Das Quellenkorpus, das in diesem Abschnitt betrachtet wird, spiegelt nur einen kleinen Ausschnitt des vorhandenen Quellenmaterials wider, das im Kontext der Französischen Revolution ermittelt werden konnte. Gleiches gilt für die Kontextualisierung des Begriffs Politische Religion bezüglich nachgelagerter revolutionärer Ereignisse in Europa. Weitere Quellenbeispiele zur Verwendung des Begriffs Politische Religion im Rahmen der Französischen Revolution sowie nachfolgender revolutionärer Bewegungen in Frankreich und anderen Teilen Europas werden in einem anschließenden Kapitel gesondert untersucht.

Ein erster Quellenfund für die Verwendung dieser Form der Subjektivierung des Begriffs Politische Religion als eine persönliche politische Überzeugung, einen inneren Glauben an eine bestimmte Staatsform im zumindest mittelbaren Kontext der Französischen Revolution stammt aus der Feder eines namentlich unbekannten Autors und findet sich in einem Beitrag in der von dem radikalen Aufklärer Wilhelm Ludwig Wekhrlin (1739-1792) zwischen 1788-1790 herausgegebenen Zeitschrift Hyperboreische Briefe.[1] Zwar bezieht sich dieses Anwendungsbeispiel nicht direkt auf die Ereignisse der Revolution in Frankreich, jedoch auf ihre mittel- und unmittelbaren Außenwirkungen und den daraus resultierenden Konsequenzen in andere Staaten, wie in diesem Exempel in den Österreichischen Niederlanden, als der revolutionäre Gedanke sich wie ein Feuer über weitere Länder ausbreitete.

In Nummer 18 der Hyperboreischen Briefe aus dem Jahr 1790 wurde eine aus zwei Briefen bestehende Korrespondenz zwischen einer einzig als Junker, Landvogt von Bern bezeichneten Person und dem belgischen Rechtsanwalt und Politiker Hendrik van der Noot (1731/1750-1827) veröffentlicht, die im November und Dezember 1789 versandt worden seien und laut den Angaben des Verfassers als Abschrift des französischen Originaltextes[2] vorlagen. Den Beginn der Volksrevolte reflektierend, die sich unter Führung van der Noots in Brabant im Oktober 1789 gegen die Zentralisierungspolitik Joseph II. entfachte und über die Österreichischen Niederlanden ausbreitete, beginnt der Junker die Korrespondenz mit der Frage, ob er seinen Freund van der Noot zu seinem Glück oder seiner Kühnheit gratulieren solle. Noch bevor er zum eigentlichen Anliegen seines Briefes gelangt, van der Noot die negative Rezeption der Revolte in Brabant aufzuzeigen, versichert er seinem Freund:

„In der That, ich bin nicht Fürstensclav, das wissen Sie; bin ein freyer Bürger. Meine politische Religion ist völlig unverdächtig."[3]

Wie schon in den zuvor untersuchten Quellenbelegen bezieht auch Junker den Begriff Politische Religion nicht auf ein bestimmtes Objekt oder eine bestimmte politische Idee, sondern bedient sich des Terminus' im Sinne einer anderen, synonymen Bezeichnung für seine politische
[HR=3][/HR]
[1] Wekhrlin wurde am 4. Mai 1787 aufgrund der Veröffentlichung von Spottschriften gegen den Bürgermeister von Nördlingen auf Geheiß des Fürsten von Oettingen-Wallerstein verhaftet und auf die Burg Hochhaus verbracht, wo er bis 1792 unter Arrest blieb. Trotz der Inhaftierung war es ihm aufgrund der eher milden Haftbedingungen möglich, weiter publizistisch zu arbeiten und zwischen 1788 bis 1790 die Hyperboreische Briefe zu veröffentlichen. Allerdings wird in der Forschung vermutet, dass nicht Wekhrlin, sondern sein Mitarbeiter Karl von Knoblauch zu Hatzbach (1756-1794) ab spätestens 1789 die Aufsätze redigierte (siehe hierzu: Christina Stange-Fayos: German an Lichtfreund. Die Hyperboreischen Briefe und das preußische Religionsedikt [9.7.1788], in: L'art epistolaire entre civilite et civisme 70.1 [2016], S. 83-98).
[2] Die französischen Originaltexte der beiden Briefe konnten nicht ermittelt werden.
[3] [Anon.]: Junker an Herrn van der Noot. Eine Originalkorrespondenz, in: Hyperboreische Briefe, Bd. 6, Nr. 18, [o. O.] 1790, S. 241-250, hier S. 244.

Überzeugung, für seinen Glauben an und seine Hingabe für eine politische Idee. Durch die Voranstellung eines Possessivs richtet sich der Begriff Politische Religion in diesem Begriffsverständnis als politische Überzeugung ganz deutlich auf die innere, politische Einstellung einer Person oder Gruppierung - hier ganz speziell auf die Innerlichkeit des Verfassers selbst. Es handelt sich um eine Subjektbezogenheit, ohne per se eine sprachliche Wertung in der eigenen Semantik mit sich zu tragen, d. h., der Begriff Politische Religion ist in diesem Verwendungsrahmen als ein per se wertfreier Begriff zu bewerten, dessen sprachliche Wertung sich erst mit der persönlichen Wertung der konkreten politischen Überzeugung durch die begriffsverwendende Person entwickelt. Dass dem Begriff Politische Religion auch in diesem Textbeispiel keine abwertende, sondern vielmehr eine positive Funktion beigestellt wird, ist ohne den Blick auf das textliche Umfeld allein schon aufgrund der Verbindung des Begriffs mit dem selbstbezogenen bzw. den Nutzer inkludierenden Possessiv „meine" sehr wahrscheinlich, würden doch die wenigsten Menschen die eigene politische Überzeugung verurteilen.

Ebenfalls sehr deutlich wird dieser auf die Innerlichkeit, auf das innere, weltliche Glaubensbekenntnis des Individuums oder auch der Gemeinschaft gerichtete Verwendungs- und Verständnishorizont des Begriffs Politische Religion in einem Beitrag in den von dem Schweizer Staatsrechtler Karl Ludwig von Haller (1768-1854)[1] in Bern herausgegebenen Helvetischen Annalen.[2] Die dreizehnte Ausgabe vom 19. Mai 1798 beginnt mit einer Übersicht über die Verhandlungen, Entscheidungen und Maßnahmen der „Helvetische[n] gesetzgebende[n] Räthe". Unter anderem nimmt Haller hierin eine Nachricht des Advokaten Louis Deloes, einem Repräsentanten aus dem helvetischen Kanton Leman, über eine „schreckliche Missethat" zum Anlass, um unter dem Deckmantel der Person Deloes über die politische Linie der neuen Helvetischen Republik zu spotten: Ein Freiheitsbaum in Erlispach wurde von „Bilderstürmer[n] Entheiligern unsrer Freyheit" umgehauen in einem Akt von Rebellion gegen

„unsre politische Religion [, die] noch freylich in ihrer Kindheit, und daher, wie alle Religionen, im Anfang ein wenig abergläubisch"[3] sei.

Der Textstelle kann nicht entnommen werden, ob Deloes in seinen Ausführungen selbst auf den
[HR=3][/HR]
[1] In einem evangelischen Elternhaus aufgewachsen, bekundete Haller bereits 1808, im Herzen mit dem katholischen Glauben verbunden zu sein, da ihm die Reformation als „Bild und Vorläufer der heutigen politischen Revolution" erschien und seine „Abscheu vor der letzteren [...] auch Abscheu und Widerwillen gegen die erstere" in ihm erweckte. Doch erst im Oktober 1820 konvertierte Haller zum Katholizismus (Emil Blösch: Art. Haller, Karl Ludwig von, in: Allgemeine Deutsche Biographie. Bd. 10. Leipzig 1879, S. 431-436, Zitat S. 433).
[2] Hierbei handelt es sich um ein seit dem 5. April 1798 wöchentlich mehrmals erschienenes Periodikum mit dem Ziel, dem „helvetischen Bürger [.] in gedrängter aber vollständiger Darstellung" einen Überblick der aktuellen innen- und außenpolitischen Ereignisse zu liefern und sich damit zur „Würde eines vollständigen Central-Blatts für ganz Helvetien" (Haller, Carl Ludwig: Ankündigung, in: Helvetische Annalen, Erstes Stück, 5.4.1798, S. 1f., hier S. 1) erheben zu können - vor allem den letzteren Anspruch konnte der nationalkonservative Staatsrechtler und Publizist durch einen Bedeutungsgewinn seiner Zeitschrift mit einer schnell steigenden Anzahl von Lesenden aus Regierungskritikern und Anhängern des Ancien Regime in kürzester Zeit verwirklichen. Doch aufgrund seiner antirepublikanischen und antirevolutionären Beiträge musste Haller bereits sieben Monate nach Veröffentlichung der ersten Ausgabe das Erscheinen der Helvetischen Annalen wieder einstellen. Der Name geht auf die Helvetische Republik zurück, die nur wenige Wochen vor dem Erscheinen der ersten Ausgabe der Helvetischen Annalen im Zuge des Revolutionsexports als Tochterrepublik der Französischen Republik auf dem Territorium der Alten Eidgenossenschaft ausgerufen wurde. Haller war ein Gegner der helvetischen Republik nach französischen Vorbild.
[3] [Anon.]: Helvetische gesetzgebende Räthe, in: Helvetische Annalen, Dreyzehentes Stück, 19.5.1798, S. 6567, hier S. 65: „In der That ist unsre politische Religion noch freylich in ihrer Kindheit, und daher, wie alle Religionen, im Anfang ein wenig abergläubisch. Sie muß daher dem Volke gleichsam durch eine sinnliche Offenbarung bekannt gemacht werden."

Begriff Politische Religion als alternativen Ausdruck für ein gemeinsames politisches Glaubensbekenntnis zurückgriff oder der Begriff aus dem sprachlichen Repertoire des Verfassers dieses Beitrags - vermutlich Haller selbst - stammte. Wie auch in den Beiträgen zuvor bezieht sich der Begriff Politische Religion auf eine Geisteshaltung, eine innere, politische Überzeugung, wodurch der Begriff für sich gesehen keine konnotative Ausrichtung in sich birgt, sondern erst durch die Bewertung des so bezeichneten politischen Bekenntnisses in seiner Substanz in den Strudel einer sprachlichen Wertung geraten kann. Dass dem Begriff Politische Religion in diesem Textbeispiel keine abwertende Funktion beigestellt ist, wird durch die Verbindung des Begriffs mit dem selbstbezogenen bzw. den Nutzer inkludierenden Possessiv „unsre" deutlich. Andernfalls würde der Verfasser gegen sich selbst Kritik ausüben, wenn er die als „unsre politische Religion" bezeichnete politische Überzeugung negativ bewerten würde. Die von Deloes vertretene politische Überzeugung, seine Politische Religion in Form der Ideen der Französischen Revolution, wird vom Verfasser im weiteren Verlauf der indirekten Rede, die er Deloes in den Mund legt, kritisch betrachtet, ohne dass der Begriff Politische Religion Anteil an der Abwertung dieser politischen Überzeugung hat oder selbst eine negative Konnotation erhält.

Rund zwanzig Jahre später griff Haller erneut auf den Begriff Politische Religion zurück, diesmal innerhalb seiner 1811 veröffentlichten rund hundertseitigen Monographie Politische Religion oder biblische Lehre über die Staaten, die im Gegensatz zum oben erwähnten Beitrag allein aufgrund des Titels eine weitaus größere Rezeption erfuhr - sowohl innerhalb der Forschung als auch in jenen Publikationen, die ebenfalls den Begriff Politische Religion erwäh- nen.[1] „Neulich zu seiner eigenen Satisfaction und gleichsam nur aus historischer Neugierde die ganze heilige Schrift" durchlesend habe Haller erkannt, dass die Bibel in vielen Stellen mit jenen Grundsätzen in Einklang stehe, die er „theils über die natürliche Entstehung und das Wesen der Staaten, theils über die darin zu befolgenden Rechtsgesetze und Klugheitsregeln"[2] bereits in seinen vergangenen Studien erkannt und verbreitet habe. Diese Harmonie wolle er seinem Lesepublikum anhand verschiedener Stellen aus der Bibel aufzeigen, die er mit entsprechenden Erläuterungen versehen hat. Dem so entstandenen Werk spricht Haller als Vertreter einer theokratischen Staatsphilosophie gar das Potential zu, „als eine Art von politischem Ca- techismus in den Schulen"[3] und als Lehrmaterial Eingang zu finden. Entgegen der aus dem Titel folgenden Erwartung einer eingehenden begrifflichen Erörterung im Haupttext, verwendet Haller den Terminus lediglich in der Vorrede zur Erörterung seiner Titelwahl:


[HR=3][/HR]
[1] Carl Ludwig von Haller: Politische Religion oder biblische Lehre über die Staaten. Winterthur 1811. Diese Publikation fand trotz der überwiegend negativen Kritik nicht nur in biographischen Beiträgen zur Person Haller häufig Erwähnung; vgl. beispielsweise Herbert Krüger: Die geistigen Grundlagen des Staates. Stuttgart, Berlin 1940, S. 62ff.; Huldreich Looser: Entwicklung und System der Politischen Anschauungen Karl Ludwig von Hallers. Bern 1896, S. 28ff, Neddens: politische Religion', S. 313. Mit der Verwendung des Begriffs im Titel hat Haller zur Popularität der Politischen Religion mit Sicherheit beigetragen.
[2] Haller: Politische Religion, Vorwort, S. V.
[3] Ebd., Vorwort, S. VII.

„Eigentlich sollte dieses Buch eher eine religiöse Politik als eine politische Religion genannt werden, da nach dem falschen und verkehrten Begriff, den man gewöhnlich mit dem Wort ,politisch' verbindet, keine Religion politisch seyn kann."[1] [2]

Haller kritisiert zunächst ein zeitgenössisch verbreitetes, falsches Verständnis von politisch, ohne allerdings dieses falsche oder sein eigenes Verständnis von politisch im weiteren textlichen Umfeld zu erläutern. Nach reiflicher Überlegung habe er sich dennoch für den Begriff Politische Religion im Titel entschieden, da der Begriff weniger abschreckend wirke und „doch auch in gutem Sinne gebraucht" werde, womit die Frage nach der Konnotation von Haller selbst beantwortet wird.

Hierzu liefert er in der Folge eine knappe Erläuterung seines positiv konnotierten Begriffs von Politische Religion, die

„nichts anders ist als die Anerkennung des Göttlichen in der Natur der Staaten und in den gesel-

ligen Pflichten, die höchste Wahrheit, das höchste Gesetz, der höchste Glaube in politischen Din-


   
   


Die theokratischen Züge von Hallers Staatsverständnis treten hier deutlich zum Vorschein: Religion und Politik seien demnach nicht zwei voneinander unabhängige Ebenen einer Gesellschaft, sondern müssten in einem untrennbaren Verhältnis zueinanderstehend begriffen werden. In dieser Beziehung sei Gott auch im weltlichen Staatswesen die höchste Instanz, von der aus die Macht weltlicher Herrscher komme und der Gehorsam der Untertanen gegenüber einem Obrigkeitsstaat biblisch beispielsweise im Buch der Weisheit[3] begründet sei. Die hier mitschwingende Sakralisierung des Staates bzw. der Nation ist kennzeichnend für den Nationalismus des 19. Jahrhunderts, der einen starken Einfluss auf einen zeitweise positiven Deutungswandel des Begriffs und verwandter Formulierungen hatte. Hallers Semantik des Begriffs Politische Religion erinnert in diesem Werk an die noch zu erwähnenden Begriffsbestimmungen anderer Autoren, wie zum Beispiel Christoph Martin Wieland, die allerdings bei Haller mit einer positiven Konnotation versehen als eine erstrebenswerte Grundfeste im Bekenntnis zur Nation auftritt. Die Begriffsverwendungen in beiden Texten Hallers miteinander vergleichend lässt sich eine kleine, nuancierte Abweichung erkennen, indem die im Artikel von 1789 durch die Verwendung des Possessivs stark hervorgehobene Innerlichkeit im Vorwort seiner 1811 erschienen Monographie in den Hintergrund tritt, ohne jedoch vollständig verloren zu gehen. Während im Großteil der Quellenbelege der Begriff bisher mit einer negativen Konnotation

beladen und als Postulat einer Trennung von politischen und religiösen Bereiche verwendet wurde, behielt der Begriff Politische Religion bei Haller den wertfreien oder gar affirmativen
[HR=3][/HR]
[1] Ebd., Vorwort, S. III. In dem von dem oben erwähnten Johann Wilhelm von Archenholz gegründeten und herausgegebenen Periodikum Minerva erschien eine Rezension, in der es zu dieser von Haller aufgeworfenen Titelfrage heißt: „Es giebt weder eine religiöse Politik, noch eine politische Religion; die Religion wird entweihet, wenn sie sich mit der gewöhnlichen Politik amalgirt, und die Politik hat keine richtigen Grundsätze, die sich auf Religion stützt; das Recht allein ist ihre Stütze, und wenn sie alle ihre Mittel und Zwecke durch das Recht heiligt, so wird sie Staatsweisheitslehre" ([Anon.]: Literarische Anzeigen, in: Minerva. Ein Journal historischen und politischen Inhalts 81 (1812), S. 180-184, Zitat S. 184. Dass Archenholz diesen Beitrag selbst verfasste, kann mit ziemlicher Sicherheit ausgeschlossen werden, da er die Herausgeberschaft bereits 1809 an Friedrich Alexander Bran abgab. Nur wenige Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausgabe verstarb Archenholz.
[2] Haller: Politische Religion, Vorwort, S. III.
[3] Haller zitiert im Abschnitt § 4. Die Macht kommt von Gott unter anderem das Buch der Weisheit 6.3: „Denn Euch ist die Obrigkeit gegeben vom Herrn und die Gewalt vom Höchsten; welcher wird fragen wir ihr handelt, und forschen was ihr ordnet" (zitiert nach Haller: Politische Religion, S. 6); siehe hierzu auch Neddens: politische Religion', S. 313.

Tenor bei, welchen er dem Begriff bereits in seinem Beitrag von 1798 zugesprochen hatte.