Skip to main content

ZYBINA Nadejida Pyotrovna | Russland

48.NAME : VORONTSOVA Swetlana
Staatsangehörigkeit: RUSSLAND
Jahr, in dem Folter/Misshandlung begann: 1998
E-Mail: c/o moscomeco@mail.ru
Postanschrift: c. Dolgoprudny, Moskauer Gebiet, Lichatschowskoje Chaussee 11, Gebäude 85, Russland
TEL: 576-58-82

49. NAME: ZYBINA Nadejida Pyotrovna
Staatsangehörigkeit: Russland
Jahr des Beginns der Folter/Misshandlung: 1974
E-Mail: c/o pealla@mail.ru
E-Mail: 127349 Moskau, Altufevskoe-Chaussee 74, Knoten 392, Russland
TEL: 908-75-77

Zybina NP wurde am 28. Dezember 1950 in Moskau geboren, absolvierte eine Kunstschule und arbeitete als Maskenbildnerin am Theater sowie als Kunsthandwerkerin. Aufgrund einer Behinderung in drei Bereichen ist sie gezwungen, in einem Unternehmen als Näherin zu arbeiten. Seit 1974 wird Zybina NP verstrahlt. Zunächst fühlte sie sich unwohl: Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit und Augenentzündungen. Zybina NP reichte eine Beschwerde wegen Verstrahlung bei der Moskauer Staatsanwaltschaft ein, die ihr mitteilte, sie müsse einen Psychiater aufsuchen. Daraufhin wandte sie sich an das Bürgermeisteramt, wo eine Kommission eingesetzt und Bleimessungen durchgeführt wurden. Zybina NP erhielt jedoch keine schriftliche Antwort. 1992 wandte sich Zybina NP im Roten Viertel an die Miliz mit der Bitte, Abgeordneten zu übergeben. Die Miliz leistete jedoch Erste Hilfe, woraufhin Zybina NP in eine psychiatrische Klinik eingeliefert und in die Patientenakte aufgenommen wurde. 1993 wurde sie auf Antrag des Abgeordneten und Journalisten aus dem Wählerverzeichnis gestrichen (siehe Anhang 1). Zuvor hatte Zybina NP von einer unabhängigen Kommission für gesund befunden. 1995 wurde Zybina NP jedoch in Abwesenheit erneut in die Patientenakte aufgenommen. Zybina NP erlitt durch Bestrahlungen folgende Erkrankungen: dissoziative Tornadoinsuffizienz, chronische Rhinitis, Otitis media, Bronchitis, leichtes Fieber, Netzhautablösung, Ostigmatismus, Katarakt, Arteriosklerose, Gelenkarthrose, Osteochondrose und weitere. (Siehe Anhang 2) Die genannten Tatsachen belegen wiederholte Verstöße gegen die Rechte von Bürgern der Russischen Föderation, vorsätzliche Gesundheitsschädigung, Folter, illegale Experimente in der Öffentlichkeit und Verstöße gegen Artikel 2 (Recht auf Leben), Artikel 3 (Schutz vor Folter und brutaler Gewalt) und Artikel 8 (Achtung des Privatlebens und der Unverletzlichkeit der Wohnung) des Internationalen Übereinkommens. Anhang: 1. Dokumente der ethischen Untersuchung – 4 Seiten · 2. Medizinische Informationen – 32 Seiten