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TRETIAKOVA Tamara Vitalievna, Sohn Mikhail & Familie | Russland

44. NAME : TRETIAKOVA Tamara Vitalievna, Sohn Mikhail & Familie
Staatsangehörigkeit: Russland
Jahr des Beginns von Folter/Missbrauch: 1979 & 1996
E-Mail: c/o moscomeco@mail.ru
TEL: 495-54-42.
POST: 125480 Moskau, Str.of Gheroev Panfilovtsev d.15 kor..3, kv. 77, RUSSLAND

Geboren am 23. August 1935 in Moskau. Hochschulbildung, Abschluss am Moskauer Luftfahrtinstitut, Diplom-Radioingenieurin, Kandidatin der Technischen Wissenschaften. Von 1959 bis 1992 war sie in den VPK-Betrieben entsprechend ihrer Fachrichtung tätig. Derzeit arbeitet sie im Moskauer Komitee für Wohnungsökologie und ist dort Mitglied. Für ihre langjährige Arbeit wurde sie mit einer Medaille und schriftlichen Anerkennungen ausgezeichnet. Sie war Sportmeisterin im Bergsteigen, mehrfache Moskauer Meisterin und Bergsteigerin sowie Skilehrerin. (Anlage 1) Seit 1979 ist ihre Familie technogenen Waffen ausgesetzt, an denen 1981 ihre Mutter starb. Tretiakova TV wandte sich wiederholt an verschiedene Regierungsbehörden, jedoch ohne Erfolg. Im Frühjahr 1982 wurde Tretiakova TV aufgrund ihrer Anzeige gegen die Strahlung zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen und in der psycho-neurologischen Ambulanz Nr. 17 registriert. Im Dezember 1982 schloss sie ihre Kandidatendissertation ab und arbeitete während der Sommerferien weiterhin als Ausbilderin in Bergsteigerlagern. Tretjakowas psychiatrische Betreuung wurde aufgrund von Empfehlungsschreiben ihres Arbeitgebers und des Bergsteigerverbandes eingestellt. 1994, als Tretjakowa TV bei der Generalstaatsanwaltschaft eine Beschwerde wegen der Strahlung einreichte, wurde versucht, die Betreuung durch das zuständige Amt für Psychiatrie und Psychosomatik (PNOI) wieder aufzunehmen. Dies konnte nur durch das Eingreifen der Moskauer Komitees für Haushaltsökologie verhindert werden. Die jahrelange Strahlung hat bei Tretjakowa TV eine Reihe chronischer Erkrankungen hervorgerufen: Erkrankungen der Lunge, des Ohrs, des Rachens und der Nase; des Verdauungstrakts und der Nieren; des Gefäßsystems und des Blutes; der Augen; der Gelenke und der Wirbelsäule; eine durch technogene Mittel entstandene Verkrümmung; sowie Erkrankungen der Geschlechtsorgane infolge eines technogenen Sexualprogramms (Anlagen 2, 3, 7, 8). Tretiakova TVs Sohn, Michail Nikolajewitsch Tretjakow, schloss sein Studium an der Medizinischen Technischen Universität Mendelejew mit einem Diplom mit Auszeichnung ab. Er ist Skifahrer, Gewinner des Moskauer Preises und Bergsteiger. Während seiner sportlichen Betätigung und seines Wehrdienstes unterzog sich Michail Nikolajewitsch Tretjakow wiederholt medizinischen Untersuchungen. Dabei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Doch 1996 erkrankte er aufgrund extrem intensiver Strahlung an folgenden chronischen Krankheiten: Hepatitis unklarer Ätiologie, Cholezystostomie, Gastritis, Gallengangsdyskinesie, Hämorrhoiden, Leisten- und Lymphknotenschwellungen usw. Es existieren Protokolle von Messungen in Tretjakows Wohnung, die das Vorhandensein technogener Strahlung und die chemische Behandlung der Wohnung bestätigen. Weitere Fälle von moralischem, physischem und materiellem Terror, denen die Familie Tretjakow während der jahrelangen technogenen Experimente ausgesetzt war, werden in den Präventivmaßnahmen angeführt (Anlagen 4, 5, 6, 7). Fotografien dokumentieren die Spuren, die binäre Waffen bei der Beschuss von Tretjakowas inneren Organen und ihrem Rücken mit der technogenen Verformung hinterlassen haben. Ähnliche Spuren finden sich auf einem Stofffragment von Tretjakows Kleidung und Bettwäsche. Am 10. Dezember 2002 erließ das Moskauer Stadtgericht Tuschino einen Beschluss, der die Staatsanwaltschaft anwies, ein Strafverfahren einzuleiten und den Fall der Strahlenbelastung der Familie Tretjakow zu untersuchen. Die Staatsanwaltschaft ignoriert jedoch den Gerichtsbeschluss, und die Strahlenbelastung wird fortgesetzt (Anlage 2). Die offengelegten Fakten belegen systematische Verletzungen der Bürgerrechte der Russischen Föderation, vorsätzliche Gesundheitsschädigung, Quälerei, Folter, nicht genehmigte Menschenversuche sowie Verstöße gegen Artikel 2 – Recht auf Leben, Artikel 3 – Recht auf Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung, Artikel 8 – Achtung der Privatsphäre in Bezug auf Leben und Wohnung. Anhang: 1. Dokumente von Tretiakova TV – 5 Seiten. 2. Stellungnahmen von Regierungsbehörden – 17 Seiten. 3. Ärztliche Atteste von Tretiakova TV – 8 Seiten. 4. Dokumente von Tretiakov MN – 5 Seiten. 5. Ärztliche Atteste von Tretiakov MN – 4 Seiten. 6. Protokoll der Messungen ionisierender Strahlung – 1 Seite. 7. Dokumentation von Übergriffen – 5 Seiten. 8. Fotos von Körperverletzungen durch Binärwaffen – 1 Seite. 9. Stoffprobe mit Spezialchemikalie – 1 Seite.