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ERMAKOV Wladimir Petrowitsch | RUSSLAND

1 .NAME: EREMIN Andrey
Staatsangehörigkeit: RUSSLAND
Jahr des Beginns von Folter/Misshandlung: 2001

E-Mail: moscomeco@mail.ru
ADRESSE: Moskau, st. Komenterna, 48/5 kv.55, RUSSLAND
TEL: (495) 184-87-12

1 .NAME: ERMAKOV Wladimir Petrowitsch
Staatsangehörigkeit: RUSSLAND
Jahr des Beginns der Folter/Misshandlung: 1985
E-Mail: c/o DimitriSchunin@gmx.de, pealla@mail.ru
Postanschrift: 109542 Moskau, Rjasansker Allee 91/4, Wohnung 13, Russland
TEL: 371-94-36

Ich bin ein Opfer gezielter Energiewaffen und Gedankenkontrolle aus Russland. Ich wurde am 27. August 1953 in Moskau geboren. Ich habe eine mittlere technische Ausbildung und habe die Moskauer Instrumententechnische Schule abgeschlossen. Ich bin Techniker. Ich arbeitete als Techniker bei den Unternehmen „Spetsmontajstroe“ und „Stroiyprovlenee“ des militärisch-industriellen Komplexes. Jetzt arbeite ich als Immobilienmakler. Ich werde seit 1985 bestrahlt. Im Jahr 2000 reichte ich Beschwerden wegen der Bestrahlung bei verschiedenen staatlichen Stellen ein, jedoch ohne Erfolg – ​​ich erhielt keine Antwort. Aufgrund dieser Beschwerden wurde ich von dem örtlichen Arzt und anderen ohne meine Zustimmung gewaltsam in die regionale psychiatrische Klinik und von dort in die Psychoneurologische Klinik Nr. 13 gebracht. In der Klinik verabreichten mir die Ärzte dreimal täglich ohne Kontrolle zwei Ampullen mit einem unbekannten Medikament. Nach einer Woche wurde ich mit der Bürgschaft meiner Angehörigen entlassen. Auf Anordnung des Moskauer Komitees für Wohnungsökologie wurde eine psychoneurologische Untersuchung durchgeführt, und am 16.08.2001 wurde ich aus der psychiatrischen Klinik entlassen. Aufgrund der langjährigen Bestrahlung leide ich an folgenden, für Personen, die mit einer psychophysischen Waffe bestrahlt wurden, typischen Erkrankungen. Ich verfüge über ein Protokoll zur Messung der ionisierenden Strahlung in meiner Wohnung sowie über einen Bericht des Moskauer Komitees für Wohnungsökologie über die Inspektion meiner Wohnung, demzufolge jemand in meiner Abwesenheit in meine Wohnung eingedrungen ist und meine gesamte Kleidung mit den chemischen Substanzen verschmutzt hat. Die oben dargelegten Tatsachen belegen die systematische Beeinträchtigung der Rechte russischer Bürger, die vorsätzliche Schädigung ihrer Gesundheit durch Folter, illegale Experimente und die Verletzung internationaler Konventionen: Artikel 2 garantiert das Recht auf Leben, Artikel 3 schützt vor Folter und unmenschlicher Behandlung, Artikel 8 garantiert die Achtung des Privatlebens und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Anträge umfassen: 1. Bescheinigung der Staatsanwaltschaft und des Gesundheitsamtes – 2 Seiten; 2. Ärztliches Attest – 1 Seite; 3. Nachweis über die Messung der ionisierenden Strahlung – 1 Seite; 4. Meine Zeugenaussagen zu den Emissionen in meiner Wohnung – 1 Seite.