12 .NAME: DRUZHININA Irina Wladimirowna und Familie | RUSSLAND
12 .NAME: DRUZHININA Irina Wladimirowna und Familie
Staatsangehörigkeit: RUSSLAND
Jahr des Beginns der Folter/Misshandlung: 1989 E-Mail: c/o DimitriSchunin@gmx.de
Postanschrift: 197221, St. Petersburg, Metallistov-Prospekt 102, Wohnung 87, Russland
TEL: 541-14-97
Ich bin ein Opfer gezielter Energiewaffen und Gedankenkontrolle aus Russland. Ich wurde am 21. November 1934 in Leningrad (Sankt Petersburg) geboren. Ich habe eine erstklassige Ausbildung genossen und das Kulturinstitut in St. Petersburg, Fakultät für Bibliographie, abgeschlossen. Seit 1964 arbeitete ich als freier Mitarbeiter für Zeitungen und Zeitschriften sowie als Redakteur beim Fernsehen und Kino. Ich stamme aus einer sehr kreativen Familie. Mein Vater war ein verdienter Künstler der Russischen Föderation. Meine Mutter arbeitete stets mit ihm zusammen. Beide nahmen am Großen Vaterländischen Krieg in Leningrad teil und wurden ausgezeichnet. Meine Familie wurde seit 1989 verstrahlt. Infolge der starken Strahlung erkrankte meine Mutter schwer und konnte zehn Jahre lang nicht arbeiten. Unsere Familie stand unter ständigem psychischen Druck: telefonische Drohungen, von einem Kran spritzte Schmutzwasser, nachts rannten Mädchen und Jungen die Leiter hinauf, und jemand klopfte an die Wohnungstür. Es war mir unmöglich zu arbeiten, dennoch veröffentlichte ich bis heute in verschiedenen Zeitschriften und Zeitungen. Ich erfreute mich stets bester Gesundheit, spielte Volleyball und trug den Titel „Meister des Sports“. Oft belegte ich den zweiten Platz bei den städtischen Leichtathletikmeisterschaften. Bezüglich der Bestrahlung reichte ich Beschwerden bei verschiedenen Stellen ein, erhielt jedoch entweder keine oder nur formale Antworten. Infolge der Langzeitbestrahlung leide ich an folgenden Erkrankungen: einem ischämischen Schlaganfall mit linksseitiger Lähmung, Arteriosklerose des Herzmuskels, Angina pectoris, Bluthochdruck, Grauem Star, Venenerweiterung, starker Zahnzerstörung, Stimmveränderung und deutlicher Hörverschlechterung. Die oben genannten Tatsachen belegen die systematische Verletzung der Bürgerrechte und Freiheiten der Russischen Föderation sowie der Artikel der Internationalen Menschenrechtskonvention: Artikel 2 garantiert das Recht auf Leben, Artikel 3 schützt vor Folter und unmenschlicher Behandlung, Artikel 8 garantiert die Achtung des Privatlebens und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Anhang: 1. Ärztliche Atteste – 9 Blatt; 2. Ärztliche Atteste – 4 Blatt; 3. Nachweise über elektromagnetische Strahlung in meiner Wohnung – 1 Blatt
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