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Ein Wort an die Ungläubigen unter uns!

Ja, Leute, sogar der Kongress ist sich der Gräueltaten bewusst! 

http://www.fas.org/sgp/congress/2001/hr2977.html

HR 2977 IH     107. KONGRESS     1. Sitzung     HR 2977

Um die kooperative und friedliche Nutzung des Weltraums für die Nutzen für die gesamte Menschheit durch ein dauerhaftes Verbot der Stationierung von Waffen im Weltraum durch die Vereinigten Staaten und den Präsidenten zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen einen weltweiten Vertrag zum Verbot weltraumgestützter Waffen zu verabschieden und umzusetzen.

IM REPRÄSENTANTENHAUS
2. Oktober 2001
Herr KUCINICH stellte den folgenden Gesetzentwurf vor, der an den Ausschuss verwiesen wurde für Wissenschaft und zusätzlich zu den Ausschüssen für Streitkräfte und Internationale Beziehungen für einen vom Sprecher später festzulegenden Zeitraum in in jedem Fall zur Prüfung der Bestimmungen, die in die Zuständigkeit fallen des betreffenden Ausschusses

EINE RECHNUNG
Um die kooperative und friedliche Nutzung des Weltraums für die Nutzen für die gesamte Menschheit durch ein dauerhaftes Verbot der Stationierung von Waffen im Weltraum durch die Vereinigten Staaten und den Präsidenten zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen einen weltweiten Vertrag zum Verbot weltraumgestützter Waffen zu verabschieden und umzusetzen.

Sei es vom Senat und Repräsentantenhaus der Vereinigte Staaten von Amerika im Kongress versammelt, 

ABSCHNITT 1. KURZTITEL.
Dieses Gesetz kann als „Space Preservation Act von 2001“ zitiert werden. 

ABSCHNITT 2. BESTÄTIGUNG DER POLITIK ZUR ERHALTUNG DES FRIEDENS IM WELTRAUM.
Der Kongress bekräftigt die in Abschnitt 102(a) des Nationalen Aeronautics and Space Act von 1958 (42 USC 2451(a)), der besagt, dass es „Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten im Weltraum friedlichen Zwecken zum Wohle der gesamten Menschheit gewidmet.“ 

ABSCHNITT 3: DAUERHAFT VERBOT DER STATION VON WAFFEN IM WELTRAUM.
Der Präsident soll – 

(1) ein dauerhaftes Verbot weltraumgestützter Waffen der Vereinigten Staaten und entfernen Sie aus dem Weltraum alle vorhandenen weltraumgestützten Waffen der Vereinigten Staaten; und 

(2) die sofortige und endgültige Einstellung der Forschung und Entwicklung anzuordnen, Testen, Herstellung, Produktion und Einsatz aller weltraumgestützten Waffen der Vereinigten Staaten und ihrer Komponenten. 

ABSCHNITT 4. WELTÜBEREINKOMMEN ZUM VERBOT WELTRAUMGESTÜTZTER WAFFEN.
Der Präsident weist die Vertreter der Vereinigten Staaten an, Die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen sollen unverzüglich auf dem Weg zur Aushandlung, Annahme und Umsetzung eines weltweiten Abkommens zum Verbot weltraumgestützte Waffen. 

ABSCHNITT 5. BERICHT.
Der Präsident legt dem Kongress spätestens 90 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes und alle 90 Tage danach, ein berichten über-- 

(1) die Umsetzung des dauerhaften Verbots weltraumgestützter Waffen gemäß Abschnitt 3 erforderlich; und
(2) Fortschritte bei der Aushandlung, Annahme und Umsetzung des Abkommens wie in Abschnitt 4 beschrieben. 

ABSCHNITT 6. NICHT-WELTRAUMGESTÜTZTE WAFFENAKTIVITÄTEN.

Nichts in diesem Gesetz darf so ausgelegt werden, als verbiete es die Verwendung von Mitteln für-- 

(1) Weltraumforschung;
(2) Weltraumforschung und -entwicklung;
(3) Tests, Herstellung oder Produktion, die nicht mit weltraumgestützten Waffen oder Systeme; oder
(4) zivile, kommerzielle oder Verteidigungsaktivitäten (einschließlich Kommunikation, Navigation, Überwachung, Aufklärung, Frühwarnung oder Fernerkundung) die nicht mit weltraumgestützten Waffen oder Systemen in Zusammenhang stehen. 

ABSCHNITT 7. DEFINITIONEN.
In diesem Gesetz bedeuten: 

(1) Der Begriff „Raum“ bezeichnet den gesamten Raum, der sich von einer Höhe aus nach oben erstreckt. mehr als 60 Kilometer über der Erdoberfläche und jeder Himmelskörper Körper in einem solchen Raum.

(2)(A) Die Begriffe „Waffe“ und „Waffensystem“ bezeichnen ein Gerät, das in der Lage ist, von einem der folgenden Punkte: 
(i) Beschädigung oder Zerstörung eines Objekts (ob im Weltraum, in der Atmosphäre oder auf der Erde) durch--
(I) Abfeuern eines oder mehrerer Projektile, um dieses Objekt zum Zusammenstoß zu bringen;
(II) die Zündung eines oder mehrerer Sprengsätze in unmittelbarer Nähe dieses Objekt;
(III) Lenkung einer Energiequelle (einschließlich molekularer oder atomarer Energie, subatomare Teilchenstrahlen, elektromagnetische Strahlung, Plasma oder extrem Niederfrequenz- (ELF) oder Ultra-Niederfrequenz- (ULF) Energiestrahlung) gegen dieses Objekt; oder
(IV) alle anderen nicht anerkannten oder noch nicht entwickelten Mittel.
(ii) Tod oder Verletzung oder Beschädigung oder Zerstörung einer Person (oder des biologischen Lebens, der körperlichen Gesundheit, der geistigen Gesundheit oder das körperliche und wirtschaftliche Wohlergehen einer Person)--
(I) durch die Verwendung eines der beschriebenen Mittel in Klausel (i) oder Unterabsatz (B);
(II) durch den Einsatz landgestützter, seegestützter, oder weltraumgestützte Systeme, die Strahlung, elektromagnetische, psychotronische, Schall-, Laser- oder andere Energien, die auf einzelne Personen gerichtet sind oder gezielt Bevölkerungen zum Zweck des Informationskrieges, der Stimmungssteuerung oder Gedankenkontrolle solcher Personen oder Bevölkerungsgruppen; oder
(III) durch Ausstoß chemischer oder biologischer Kampfstoffe in der Nähe einer Person. 

(B) Zu diesen Begriffen zählen auch exotische Waffensysteme wie zum Beispiel--
(i) elektronische, psychotronische oder Informationswaffen; 
(ii) Chemtrails ;
(iii) Ultraniedrigfrequenzwaffen für große Höhen Systeme;
(iv) Plasma, elektromagnetisch, Schall oder Ultraschall Waffen;
(v) Laserwaffensysteme;
(vi) strategische, Theater-, taktische oder außerirdische Waffen; und
(vii) chemische, biologische, ökologische, klimatische , oder tektonische Waffen.

(C) Der Begriff „exotische Waffensysteme“ umfasst Waffen, die den Weltraum oder natürliche Ökosysteme (wie die Ionosphäre) schädigen sollen und obere Atmosphäre) oder Klima, Wetter und tektonische Systeme mit der Zweck der Schadens- oder Zerstörungszufügung bei einer Zielbevölkerung oder -region auf der Erde oder im Weltraum.

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HR 2977 ist nicht der erste Versuch des Kongresses, Missbrauch einzudämmen der amerikanischen Bürger:

1997 versuchte der damalige US-Senator John Glenn alles verbieten Nicht einvernehmliche Experimente am Menschen (einschließlich klassifiziert Forschung). Mit der Einführung von S.193 (105. Kongress) die vorgeschlagene „Human Research Subject Protections Act von 1997“, Senator Glenn: sprach von "einigen schwerwiegenden Lücken in unserem Rechtssystem" [Congressional Aufzeichnen, 22. Januar 1997, S. S645] und erklärte, dass "Unter aktuelle Regel und Executive Order ist es möglich, auf informierte Zustimmung und IRB [Institutional Review Board] Überprüfung für [USA] klassifiziert [Mensch] Forschung." [S. S648]. Obwohl S.193 nicht bestanden und abgelaufen, 4 seiner 5 c -Sponsoren, die Senatoren Kennedy, Lieberman, Inouye und Akaka, sind noch immer im US-Senat.

Ja, der Kongress weiß über Belästigung und nicht einvernehmliche Experimente am Menschen.