KANDYBIN Edward Nikolayevich | RUSSLAND
19. NAME: JUNOSHEVA Valentine
Staatsangehörigkeit: RUSSLAND
Jahr, in dem Folter/Misshandlung begannen: 1990
E-Mail: moscomeco@mail.ru
ADRESSE: Moskau, Planetnay-Straße 27, Gebäude 29
RUSSLAND TEL: (495)155-91-27
20 .NAME: KANDYBIN Edward Nikolayevich
Staatsangehörigkeit: RUSSLAND
Jahr des Beginns der Folter/Misshandlung: 1991
E-Mail: c/o DimitriSchunin@gmx.de
Postanschrift: 111402 Moskau, Weschnjakowskaja-Straße, Gebäude 1, Wohnung 1/109, Russland
TEL: 370-22-17
Ich bin ein Opfer gezielter Energiewaffen und Gedankenkontrolle aus Russland. Ich wurde am 20. März 1940 in Komsomolsk am Amur im Bezirk Chabarowsk geboren. Ich habe einen Hochschulabschluss und absolvierte das Polytechnische Institut in Komsomolsk am Amur. Von 1969 bis 1992 war ich Kandidat der Technischen Wissenschaften und arbeitete am Forschungsinstitut für Luftfahrttechnologien. Von 1992 bis 2000 war ich Inhaber einer eigenen Firma und bin nun Inhaber des Caralov-Clubs. Seit 1991 werde ich wiederholt bestrahlt. Ich begann, mich aufgrund der Bestrahlung bei verschiedenen Stellen zu beschweren. 1992 reichte ich als Mieter unseres Hauses Nr. 1/1 Beschwerden bei der Sanitäts- und Epidemiologischen Aufsichtsbehörde des östlichen Verwaltungsbezirks ein. 1993 richtete ich eine Beschwerde an den leitenden Amtsarzt von Moskau. Ich erhielt die Antwort, dass ähnliche Emissionen nicht gemessen würden und es keine Messgeräte für SHF gäbe. Daraufhin erstattete ich Anzeige bei der Bezirksabteilung für Innere Angelegenheiten wegen der Strahlung. Infolgedessen bedrohte mich die Polizei in meiner Wohnung, mich zu isolieren und in eine psychiatrische Klinik einweisen zu lassen. Dreimal wandte ich mich an den Föderalen Sicherheitsdienst (FSB), erhielt aber keine Antwort. 1995 reichte ich eine Beschwerde beim Bezirksstaatsanwalt ein, der diese an die Bezirksabteilung für Innere Angelegenheiten weiterleitete. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. 1997 erstattete ich Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft. Ich wurde vor Gericht geladen, um mit der Diagnose einer manischen Verfolgungswahnvorstellung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen zu werden. Nur dank des Schutzes des Moskauer Komitees für Wohnungsökologie vor Gericht konnte die Angelegenheit beigelegt werden. Ich habe wiederholt beim Fernsehsender angerufen, da meine Telefonverbindung gestört war, technische Störgeräusche im Hörer auftraten und mein Telefon abgehört wurde. Doch alles blieb beim Alten. Infolge der langjährigen Bestrahlung leide ich an folgenden, für Bestrahlte typischen Erkrankungen: zerstörte Zähne, Augenerkrankungen, Herzrasen, erhöhte Pulsfrequenz und Überspannungen der Regler infolge der durch die Bestrahlung verursachten Belastungen. Die genannten Tatsachen belegen die systematische Verletzung der Rechte und Freiheiten russischer Bürger sowie der Artikel internationaler Konventionen: Artikel 2 garantiert das Recht auf Leben, Artikel 3 schützt vor Folter und unmenschlicher Behandlung, Artikel 8 garantiert die Achtung des Privatlebens und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dem Antrag sind beizufügen: 1. Dokumente über den Schriftverkehr mit staatlichen Stellen, 2. zwei ärztliche Atteste.
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