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KOZLOV Valentin Alekseyevich & Familie | RUSSLAND

24 .NAME: KOPYLOVA Liliy
Staatsangehörigkeit: RUSSLAND
Jahr des Beginns von Folter/Misshandlung: 1990
E-Mail: c/o moscomeco@mail.ru
ADRESSE: Kyrgan, pr.Constitution62 kv.52

25 .NAME: KOSTROVA Liy
Staatsangehörigkeit: RUSSLAND
Jahr des Beginns von Folter/Misshandlung: 1990
E-Mail: moscomeco@mail.ru
ADRESSE: Archangelsk

2 .NAME: KOZLOV Valentin Alekseyevich & Familie
Staatsangehörigkeit: RUSSLAND
Jahr des Beginns der Folter/Misshandlung: 1983
E-Mail: c/o DimitriSchunin@gmx.de
POST: 107065 Moskau, Chabarowskaya-Straße 19, Korpus 2, Wohnung 26, RUSSLAND
TEL: 469-58-74

Ich bin ein Opfer gezielter Energiewaffen und Gedankenkontrolle aus Russland. Ich wurde am 23. Mai 1931 in Kaschira bei Moskau geboren. Ich habe eine Hochschulausbildung und absolvierte die Militärfunkakademie in Charkow. Ich bin Ingenieur für automatische Steuerungssysteme und Computer. Von 1951 bis 1976 diente ich in der Sowjetarmee. Nach meiner Entlassung aus der Armee arbeitete ich von 1977 bis 1995 direkt in der Reparatur und Wartung von Computern. Die letzten 14 Jahre war ich als leitender Ingenieur in einem Forschungsinstitut der Luftfahrtindustrie tätig. Während meiner Militärzeit wurde mir angeboten, für den KGB zu arbeiten und Kameraden zu verraten, was ich jedoch ablehnte. Der KGB hat mir das nicht verziehen. Nach meiner Entlassung aus der Armee wurde meine Familie bestrahlt. 1983 und 1984 reichte ich viermal Beschwerden wegen der Bestrahlung bei der Staatsanwaltschaft der UdSSR ein, erhielt aber keine Antwort. Ich wurde daraufhin zur Polizei vorgeladen und von dort in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. 1989 wurde ich aus der Psychiatrie entlassen. 1998 richtete ich zwei Schreiben an den Innenminister und zwei Telegramme an den russischen Präsidenten. Ich erhielt jedoch keine Antwort. Infolge der Bestrahlung habe ich mehrere charakteristische Krankheiten entwickelt. Die dargelegten Tatsachen belegen systematische Verletzungen der Bürgerrechte in Russland, vorsätzliche Gesundheitsschädigung, Folter, nicht genehmigte Menschenversuche und Verstöße gegen internationale Konventionen: Artikel 2 garantiert das Recht auf Leben, Artikel 3 schützt vor Folter und unmenschlicher Behandlung, Artikel 8 garantiert die Achtung des Privatlebens und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Anhang: 1. Dokumente – 3 Blätter