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KONDRATOVA Swetlana Wassiljewna und Familie | RUSSLAND

2 .NAME: KONDRATOVA Swetlana Wassiljewna und Familie
Staatsangehörigkeit: RUSSLAND
Jahr des Beginns der Folter/Misshandlung: 1983
E-Mail: c/o DimitriSchunin@gmx.de
Postanschrift: 195176 St. Petersburg, Metallistov-Prospekt 80, Gebäude 1, Wohnung 31, Russland

Ich bin ein Opfer gezielter Energiewaffen und Gedankenkontrolle aus Russland. Ich wurde am 15. Juni 1938 in Kasachstan geboren. Ich habe eine mittlere technische Ausbildung. 1966 schloss ich die Leningrader Physikalisch-Mechanische Technische Schule ab. Von 1959 bis 1993 arbeitete ich als Ingenieur in der Produktionsvorbereitung bei der Leningrader Optisch-Mechanischen Vereinigung (LOMO). Seit 1983 werden wir bestrahlt, und ich verspüre ein starkes Unwohlsein, Augenschmerzen, Herzschmerzen und Gelenkschmerzen. Ich leide seit jeher an unerklärlichen Allergien. Seitdem schreibe ich Klagen über diese unerklärlichen Krankheiten. Ich erzählte meinen Freunden und Kollegen von diesen seltsamen Symptomen. Es war notwendig, die vielen Gespräche zu unterdrücken, und 1983 wurde ich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Ich habe mich wegen der Bestrahlung an verschiedene staatliche Institutionen gewandt, aber bis heute keine Antwort erhalten. Alle hielten mich für psychisch krank. 1993 ging ich in Rente und bin seitdem Rentnerin. Infolge der Bestrahlung leide ich an verschiedenen Krankheiten: Leukämie und Verbrennungen. Während meiner Abwesenheit drangen Kriminelle in meine Wohnung ein und verwüsteten Möbel, Haushaltsgegenstände, Kleidung und Büroausstattung, Sanitäranlagen und Kleidung mit einer chemischen Mischung. 1998 wurde mein Mann Grigori Pawlowski ermordet. Er war Gründer und Vorsitzender der „St. Petersburger Gesellschaft zum Schutz der Persönlichkeit vor bioenergetischem Fernterror“. Alle meine Verwandten sind verstrahlt, und 1999 wurde der Mann meiner Tochter ermordet. Meine Schwester wurde schwer verstrahlt. Die oben dargelegten Fakten belegen die systematische Verletzung der Rechte und Freiheiten der Bürger der Russischen Föderation sowie die Missachtung internationaler Konventionen: Artikel 2 garantiert das Recht auf Leben, Artikel 3 schützt vor Folter und unmenschlicher Behandlung, Artikel 8 garantiert die Achtung des Privatlebens und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Der Antrag umfasst: 1. Dokumente – 4 Blatt, 2. ärztliche Atteste – 2 Blatt, 3. Berichte – 2 Blatt, 4. Nachweis der Messung der ionisierenden Strahlung – 1 Blatt, 5. Chemische Analyse der untersuchten Gegenstände – 1 Blatt.