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Vorwort

Bescheiden im Umfang, revolutionär in der Wirkung, kontrovers in seinen Deutungen behauptet sich Rousseaus Schrift Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts (1762) bis heute unangefochten unter den Klassikern der Politischen Philosophie der Moderne. Mit intellektueller Verve geschrieben, bündelt das schmale Buch zentrale Ideen des antiken und neuzeitlichen Naturrechts und gibt ihnen eine neue Pointe. Zum Zentrum wird die Freiheit des Menschen gemacht, aufgehoben im paradoxen Gesellschaftsvertrag. In ihm konzentriert sich die Begründung der Prinzipien des Staatsrechts, nur durch ihn soll die Einheit von Selbstbestimmung und Herrschaft, von Freiheit und gesetzlicher Bindung einsichtig werden. Daß die Natur des Menschen Freiheit sei, lautet die schlichte und revolutionäre Botschaft, auf der Rousseau seine vertragstheoretische Legitimation staatlicher Herrschaft aufbaut. Aber so fundamental der Vertrag für diese neuartige Wissenschaft vom Staat ist, so schillernd und zwiespältig erscheint er in seiner genaueren theoretischen Entfaltung. Er läßt sich gleichermaßen als Grundformel für die moderne Rechtsidee wie auch für die Wiederbelebung der antiken Republik bemühen. Rousseau formuliert das neue Fanal: "Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten"; "Auf seine Freiheit verzichten, heißt auf sein Menschsein verzichten, auf seine Menschheitsrechte, sogar auf seine Pflichten". Aber die freien Menschen, die im Vertrag ihre Freiheit nicht verlieren, sondern erhalten oder in ihrer wahren Form gewinnen sollen, werden zu einem "moi commun", einem "gemeinsamen Ich" vergesellschaftet, sie werden bis in den Nerv ihrer Existenz Glieder der Gesellschaft. Dadurch wird der freiheitsgewährende Unterschied von Mensch und Bürger im Gesellschaftsvertrag, dem Fundament der Vereinigung, aufgehoben! Neben diese inhaltliche Spannung tritt die Sprengkraft der Darstellung, denn der rechtsphilosophische Traktat ist zugleich als politisches Pamphlet verfaßt. Rousseau nimmt einerseits die Themen und Positionen einer gelehrten Tradition von Hugo Grotius und Thomas Hobbes, von John Locke und Samuel Pufendorf auf, andererseits ist seine Diktion jedoch nicht wie bei diesen Autoren akademisch neutral, sondern durchsetzt von rhetorischen Glanzlichtern, die die Gedanken in ihr Extrem setzen und die detaillierte Begriffsarbeit übertönen. Welche Freiheit war es genau, die im Akt der Vergesellschaftung nicht verlorengehen soll? Konnten die Menschen im Naturzustand alles Beliebige tun? Sicher nicht, aber welches ist der deontolo- gische Grund der dem Staat zuvorliegenden Freiheitsgesetze und Pflichten? Die Natur? Ist der allgemeine Wille an etwas gebunden, das ihm zuvorliegt? Und: Welche juridischen Möglichkeiten hat der Bürger, der in einen Dissens mit dem Gemeinwesen gerät und seine Freiheit bewahrt sehen möchte? Rousseau läßt den Leser bei essentiellen Fragen im Stich und eilt zu weiteren Themen.

Rousseau gehört zu den Autoren, die ihre Interpreten immer wieder ins Unrecht setzen. Wenige Positionen seines umfangreichen Werkes läßt er unwidersprochen, wenige Gewißheiten bleiben unzweifelhaft. Einer derartigen Spannung sehen sich auch Leser und Interpreten von Rousseaus staatsphilosophischem Hauptwerk ausgesetzt. Sichtung und Analyse der Vielschichtigkeiten des Werkes muß deshalb als Imperativ für jede Beschäftigung mit dem Gesellschaftsvertrag gelten. Ihm tragen die Kommentare und Interpretationen des vorliegenden Bandes - auf je eigene Weise - Rechnung; sie konzentrieren sich, der Chronologie des Werkes folgend, auf die wichtigsten Fragen, Thesen und Argumentationen des Gesellschaftsvertrages. Der Band vereint einflußreiche Beiträge der Rousseau-Forschung aus den letzten Jahrzehnten und eigens für diese Sammlung verfaßte Aufsätze. Frau Michaela Rehm, M.A. (München), gilt unser Dank für die tatkräftige Unterstützung bei der Vorbereitung der Aufsatzsammlung.

Reinhard Brandt und Karlfriedrich Herb

Marburg und München im März 1999​