Der Contrat social bei Kant
Die beiden berühmtesten und wichtigsten Wirkungsorte des Contrat social sind Paris und Königsberg, dort in der Praxis einer politischen Revolution nach 1789, hier in der Theorie einer "Revolution der Denkart". "Rousseau hat mich zurechtgebracht" ist die Losung des Philosophen, dessen einziges Bild in seinem Arbeitszimmer das Porträt Rousseaus war. Rousseaus Contrat social, das ist die Botschaft der Freiheit des Menschen. "Freiheit" war ein Begriff, der auch in der Schulphilosophie seine Akzessionsnummer hatte, aber erst durch Rousseau wurde dieser Begriff für Kant zur Brücke von der Schul- zur Weltphilosophie, er diente der axiomatischen Grundlegung der praktischen Philosophie, die auf der Freiheit in der Ethik und der Freiheit und Gleichheit in der Rechtsphilosophie fußen sollte, und er konnte den Sinn menschlichen Handelns klären: "Die Geschichte der Natur fängt also vom Guten an, denn sie ist das Werk Gottes, die Geschichte der Freiheit vom Bösen, denn sie ist Menschenwerk" (VIII 115).[1] Gott ist gerechtfertigt, die Unmündigkeit des Menschen und das moralisch Böse der Menschheitsgeschichte ist selbstverschuldet, ist unser Werk und kann durch uns behoben werden; die Aufhebung der Unmündigkeit und der Unfreiheit wird zum Impuls der neuen, von Rousseau inspirierten Königsberger Philosophie. Durch Rousseau wird Kant zum Aufklärer.
Die intensive Auseinandersetzung Kants mit den Gedanken Rousseaus beginnt nach dem Erscheinen des Contrat social, des Emile und der Nouvelle Heloise um das Jahr 1762. Das Studium Rousseaus und die erneute Beschäftigung mit David Humes Vermischten Schriften von 1754-1756 setzt die Abwendung von der deutschen Schulmetaphysik zur kritischen Philosophie in der Mitte der sechziger Jahre in Gang; der Weg führt von den Träumen eines Geistersehers (1766) zur Kritik der reinen Vernunft von 1781.
Ob Kant die Schriften Rousseaus auf französisch oder in deutscher Übersetzung[2] las, ist bis heute nicht geklärt. Rousseaus Darlegungen sind spektakulär und bedienen sich rhetorischer Mittel, die Kant zur Bewunderung ihres literarischen Glanzes führten - bezog er sich hierbei auf die französische oder die deutsche Fassung? Die akademisch relevante Rousseau-Lektüre vollzieht sich, so weit wir erschließen können, in derselben Weise wie die Lektüre anderer Philosophen: Kant modelliert den fremden Gedanken unter Beibehaltung einiger Merkmale sogleich in die eigenen neuen oder schon fixierten Ideen um. Er erkundigt sich nie danach, wie eine Überlegung wirklich verlief (so verfuhren, um nur zwei Beispiele zu nennen, Gassendi und Leibniz), sondern erschließt, wie sie nach seinen Ideen verlaufen mußte, auch ohne daß die Autoren es selbst merkten. Daher das auffällige Desinteresse an Werken, die dem genauen Verständnis eines Autors hätten dienen können. Kant holt im erhaltenen Briefwechsel keine Informationen über Bücher ein; er hat David Humes Treatise of Human Nature, obwohl Johann Georg Hamann das Buch besaß, nach dem zur Verfügung stehenden Material nie zur Kenntnis genommen, weder in Teilen noch im ganzen. Es ist entsprechend unangebracht, mit exakten Stellenvergleichen der Autoren zu operieren; entscheidend ist die Feststellung gleicher oder differierender Richtungen, sei es bei expliziten Rückbezügen Kants auf Teile des Rousseauschen Werks oder auch im Vergleich von
Lehrstücken, in denen sich charakteristische Identitäten und Unterschiede feststellen lassen.
Im folgenden soll erörtert werden: 1. Die geschichtsphilosophische Verortung des Contrat social, bei der auch andere Schriften Rousseaus einbezogen werden. Die Kantische Vorstellung der geschichtsdialektischen Abfolge dieser Schriften kann sich auf bestimmte Äußerungen Rousseaus stützen, sie stellt sie jedoch in einen nur Kant eigentümlichen Zusammenhang. 2. Die Begründung von Pflichten, besonders der Pflicht, die je eigene Freiheit zu erhalten. Rousseau übernimmt hierbei ein deistisches Theorem John Lockes, kann es jedoch nicht mehr wirklich rekonstruieren. Kant dagegen entwirft eine neue (zunächst) theologiefreie Begründung des Sollens überhaupt und damit auch der Freiheitserhaltung. 3. Die Idee des Natur- und Zivilzustandes. Hier gibt es eine Hinwendung Kants zu Positionen, die später dem Liberalismus zugerechnet werden. Rousseau dagegen hat kein Prinzip der Äußerlichkeit des Rechts im Gegensatz zur Sittlichkeit. 4. Der Erwerb des Eigentums. Rousseau schwankt zwischen Locke und Grotius; Kant entwirft in seiner Spätphase eine neue, anti-Lockesche Begründung. 5. Die Gewaltenteilung. Rousseau destruiert die judikative Gewalt, die Locke und Montesquieu als eigenständige Komponente konzipiert hatten, und hebt damit die liberale Idee der bürgerlichen Freiheit wieder auf. Kant setzt sie erneut in ihre Rechte. Rousseau und Kant ergänzen den allgemeinen Willen um eine spezifische epistemische Komponente, wobei Rousseau an die überkommenen Sitten und Meinungen denkt, Kant dagegen die später so genannte Vierte Gewalt einer sich aufklärenden Öffentlichkeit annimmt.
[1] Kant wird hier und im folgenden mit Band-, Seiten- und meist auch Zeilenangabe zitiert nach der Akademie-Ausgabe (Kant 1900ff.).
[2] Der Contrat social erschien 1763 in Marburg in zwei Übersetzungen: Gedanken von dem gesellschaftlichen Leben der Menschen, oder Staatsrecht, und: Der gesellschaftliche Vertrag, oder die Grundregeln des allgemeinen Staatsrechts. Übersetzt mit Anmerkungen von C(hristoph) F(riedrich) Geiger. Zu den Erscheinungsdaten der Erstausgaben der Nouvelle Heloise, des Emile und des Contrat social und der ersten Ankunft in Königsberg vgl. Marie Rischmüller in: Kant 1991, 150.
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