11.2 Die Typologie von Religionen
Nachdem er die historische Entwicklung des Konfliktes untersucht hat, unternimmt es Rousseau nun zweitens, die Lösungsversuche, die bisher für das Problem des Verhältnisses von Politik und Religion entwickelt wurden, zu behandeln. Die verschiedenen historischen Gestalten ordnet er unter drei phänomenologische Typen von Religion ein: Er unterscheidet die Religion des Menschen oder Universalreligion, die Religion des Bürgers und schließlich die Priesterreligion. Letztere läuft sozusagen außerhalb der Konkurrenz, ihr kann Rousseau ganz und gar nichts Positives abgewinnen. Bestes Beispiel für diesen Typus ist das "römische Christentum", das, wie bereits angesprochen wurde, "die Menschen dadurch, daß [es] ihnen zwei Gesetzgebungen, zwei Häupter und zwei Vaterländer gibt, widersprüchlichen Pflichten unterwirft und sie daran hindert, gleichzeitig fromm und Staatsbürger sein zu können" (CS III 464). Die Priesterreligion bringt die Menschen "mit sich selbst in Widerspruch", und alles, "was die soziale Einheit zerstört, taugt nichts".
Die beiden anderen Typen von Religion setzt Rousseau mit der Gesellschaft in Verbindung: Die Gesellschaft als allgemeine bezieht er auf die Religion des Menschen, als besondere auf die Religion des Bürgers.
Die Religion des Bürgers entspricht der Art von Theokratie, die Rousseau in seinen einführenden Worten über die heidnische Religion erläutert hatte. Auf die besondere Gesellschaft bezogen ist sie deshalb, weil sie auf den Wirkungskreis einer bestimmten politischen Gemeinschaft begrenzt ist. Durch die Identifizierung von Politik und Religion vereinigt sie "den göttlichen Kult mit der Liebe zu den Gesetzen" und lehrt die Bürger, "daß dem Staat dienen zugleich dessen Schutzgott dienen heißt". Sie erzeugt nicht jenen Widerspruch mit sich selbst und findet deshalb Rousseaus Anerkennung. Er muß zugleich jedoch einräumen, daß sie schwerwiegende Nachteile aufweist. Solange sie dem Gemeinwesen nützlich ist, wird nicht nach Wahrheit gefragt, sie ist auf "Irrtum und Lüge gegründet" und verlangt keine Überzeugung, sondern tötet "den echten Gottesdienst in einem leeren Zeremoniell". Rousseau kritisiert aber vor allem ihre Beschränkung auf einen klar umrissenen Raum. Außerhalb dieses Raumes lebt der Feind, der infolge der Identität von Politik und Religion nicht nur eine Bedrohung des Staates, sondern auch seiner Gottheit darstellt. Eine solche Auffassung bewirkt, daß ein Volk "nach Mord und Totschlag dürstet und eine heiligmäßige Tat zu begehen glaubt, wenn es jeden tötet, der seine Götter nicht anerkennt". Diese Intoleranz ist nicht nur für die benachbarten Völker unersprießlich, sondern schadet letztlich dem betreffenden Volk selbst - befin- det es sich doch in einem "natürlichen Kriegszustand mit allen anderen".
Die Religion des Menschen betrifft die Gesellschaft als allgemeine, weil sie nicht an den Grenzen eines bestimmten Territoriums haltmacht. Das Objekt ethischen Verhaltens, der "Nächste", dem gegenüber man zu wohlwollendem Verhalten verpflichtet ist, ist nicht wie in der Religion des Bürgers ausschließlich der Angehörige des selben Gemeinwesens: "Durch diese heilige, erhabene und wahre Religion erkennen sich die Menschen - Kinder des nämlichen Gottes - alle als Brüder" (CS III 465). Rousseau identifiziert diesen Typus mit der Religion des Evangeliums, beeilt sich aber hinzuzufügen, daß diese vom heutigen Christentum "ganz und gar verschieden" sei. Er sieht sie "beschränkt auf den rein inneren Kult des obersten Gottes und die ewigen Pflichten der Moral" und ordnet ihr das "göttliche Naturrecht" zu.
Rousseau hält die Religion des Menschen den anderen Typen gegenüber offensichtlich für moralisch überlegen. Dennoch findet sie nicht seine uneingeschränkte Zustimmung. Ihr Mangel besteht darin, daß sie es nicht vermag, eine Verbindung zum politischen Gemeinwesen herzustellen, mehr noch, daß sie die Bürger sogar davon entfernt. Sie ist nicht in der Lage und hat auch gar nicht die Absicht, den Individuen die Sorge um ihren Staat nahezubringen. Der politische Machthaber kann sich nicht auf sie berufen, um Einheit und Zusammenhalt herzustellen oder zu stärken. Damit steht sie "dem gesellschaftlichen Geist entgegen".
Überhaupt kann Rousseau nicht finden, daß ein "wahrhaft christliches Volk die vollkommenste Gesellschaft bilden würde". Weil "das Vaterland des Christen [...] nicht von dieser Welt" ist, "beschwert es ihn wenig, ob hienieden alles gut oder schlecht läuft". Das christliche Volk wäre zwar gesetzestreu und pflichtbewußt, aber ohne rechte Begeisterung für die öffentlichen Angelegenheiten. Das wenig schmeichelhafte Bild, das Rousseau von einem solchen Gemeinwesen entwirft, zeigt eine fatalistische Gemeinschaft gutmütiger Tölpel, die so lange funktioniert, wie die braven Christen unter sich sind - aber "ein einziger Ehrgeizling, ein einziger Heuchler [...], ein Catilina zum Beispiel oder ein Cromwell, [...] wird sicherlich leichtes Spiel mit seinen frommen Mitbürgern haben" (CS III 466). Eine "christliche Republik" ist daher für Rousseau ein Widerspruch in sich, weil das Christentum in seinen Augen "nichts als Knechtschaft und Abhängigkeit" predigt.
Seiner Darstellung der verschiedenen Typen von Religion schließt sich also jeweils unmittelbar eine Überprüfung ihrer Brauchbarkeit für den im Gesellschaftsvertrag entworfenen Staat an. Das Ergebnis fällt in allen drei Fällen negativ aus: Die Religion des Bürgers hat den großen Vorzug, die Menschen zu leidenschaftlichen Patrioten zu machen, krankt aber an ihrer Intoleranz; die Religion des Menschen ist zwar "heilig, erhaben und wahr", aber "da sie mit der politischen Körperschaft keinerlei Verbindung hat, [läßt sie] den Gesetzen nur die Kraft, die sie aus sich selbst ziehen, ohne ihnen irgendeine andere hinzuzufügen; auf diese Weise bleibt eines der großen Bindeglieder der jeweiligen Gesellschaft ohne Wirkung" (CS III 465). Mit ihr ist demnach in der Tat kein Staat zu machen. Daß die Priesterreligion für Rousseau indiskutabel ist, steht außer Frage.
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