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11.1 Das Ausgangsproblem: Der Konflikt zwischen Politik und Religion

Am Anfang seiner Überlegungen steht die Wahrnehmung eines Konfliktes: des Konfliktes zwischen Kirche und Staat, zwischen dem religiösen und dem politischen Bereich. Rousseau erinnert daran, daß das Verhältnis dieser beiden Sphären keineswegs von jeher spannungsträchtig war. Es verhalte sich nicht zwangsläufig so, daß es zu Schwierigkeiten unter ihnen kommen muß. Problematisch ist Rousseau zufolge nicht die Religion an sich, die generell als Störfaktor des politischen Lebens anzusehen wäre, sondern eine ganz besondere, historisch wirksame Form von Religion: das Christentum. Somit wäre es angemessener, im Fall Rousseaus von einem Konflikt zwischen christlicher Religion und Staat zu sprechen.

Um nachzuweisen, daß allererst das Christentum für jene Spaltung in einen religiösen und einen politischen Bereich verantwortlich ist, setzt Rousseau bei einem historischen Abriß an. Er untersucht also erstens den historischen Prozeß, der über- haupt dazu geführt hat, daß das Verhältnis der beiden Bereiche konfliktträchtig ist.

"Anfangs", so beginnt Rousseau sein Kapitel über die Zivilreligion, "hatten die Menschen keine anderen Könige als die Götter und keine andere Regierung als die theokratische" (CS III 460). Das weltliche Oberhaupt war also zugleich das religiöse; die Treue zur politischen Gemeinschaft, in der man lebte, bedeutete zugleich die Treue zu einer Religion, deren Repräsentant - oder gar Gott - der Vorsteher des Gemeinwesens war. Demnach stand an der "Spitze jeder politischen Körperschaft" ein Gott, woraus "folgte, daß es so viele Götter gab wie Völker". Mit dieser Vielzahl von Göttern, deren Wirkungskreis jeweils an den Grenzen des Territoriums endete, das ihre Anhänger gerade besiedelten, ergab sich ein Polytheismus "und daraus die theologische und die weltliche Intoleranz, die ihrer Natur nach dasselbe sind". Im Fall der vorchristlichen Religionen waren theologische und weltliche Intoleranz tatsächlich gar nicht voneinander zu trennen. Wurde das Gemeinwesen angegriffen, galt es stets, gleichzeitig die lokale Gottheit zu verteidigen. Eine Beleidigung der Gottheit konnte nicht einfach als Verletzung religiöser Gefühle abgetan werden, sondern bedeutete eine umfassende Verletzung all dessen, was der Gemeinschaft im wahrsten Sinn des Wortes heilig war - ihrer Organisationsform, ihres Anführers, ihrer Gesetze und ihrer kollektiven Symbole. Dennoch gab es Rousseau zufolge in der Welt des polytheistischen Heidentums keine Religionskriege. Das liegt nicht daran, daß in dieser Epoche keine Kriege vorstellbar wären, deren Auslöser religiös motiviert sein könnten: Die Schändung eines Heiligtums beispielsweise ließe sich durchaus als passabler Grund für einen Krieg denken. Innerhalb der Argumentation Rousseaus kann man dennoch nicht davon sprechen, es handle sich in solchen Fällen um Religionskriege: "Der politische Krieg war auch religiös [...]", lautet sein Urteil, was bedeutet, daß zwischen politischen und religiösen Kriegsgründen hier gar nicht unterschieden werden kann. Politik und Religion waren so eng miteinander verwoben, daß nicht daran zu denken war, einen dieser Bereiche isoliert zu betrachten. Dementsprechend war kein Krieg nach Art der Kreuzzüge möglich, für welche es (zumindest theoretisch) keinen politischen Grund gab, sondern die bei vorgeblichem Desinteresse für die politische Verfaßtheit des erstürmten Landes zum Ziel hatten, die "falsche" Religion des jeweiligen Volkes auszumerzen und es mit der "richtigen" zu beglücken. Absicht war somit nicht die politische Unterwerfung, sondern die ideelle Missionierung; eine Strategie, die Rousseau zufolge im Heidentum nicht möglich war: "Da also jede Religion einzig und allein mit den Gesetzen des Staates verbunden war, in dem sie galt, gab es keine andere Art, ein Volk zu bekehren, als es zu unterwerfen, und keine anderen Missionare als die Eroberer [...]" (CS III 461). Zu einer gewissen Vereinheitlichung kam es durch das Imperium Romanum, weil Sieger und Besiegte sich wechselseitig in Sachen Religion beeinflußten und es irgendwann im ganzen Reich eine Art Grundstock gleicher Götter gab, so daß man in der Folge von der Religion des Heidentums sprechen konnte, wo zuvor nur eine Vielzahl unterschiedlicher Kulte erkennbar war.

An diese Stelle seiner Studie der Geschichte des Heidentums setzt Rousseau einen Einschnitt, das Christentum betritt die Szene: "In diese Verhältnisse hinein kam Jesus, um ein geistiges Reich auf Erden zu errichten; dies hatte durch die Trennung des theologischen Systems vom politischen zur Folge, daß der Staat aufhörte, einer zu sein, und verursachte die inneren Spaltungen, die nie aufgehört haben, Unruhe unter den christlichen Völkern zu stiften" (CS III 462).

Das Heidentum hatte den Menschen ermöglicht, in vollkommenem Einklang mit dem Gemeinwesen, dem sie angehörten, zu leben. Durch die Identität von Politik und Religion kam kein Zweifel auf, welche Regel man befolgen, welchem Anführer man gehorchen sollte - dem heidnischen Menschen war in der Tat alles eins. Mit dem Christentum begegnete man plötzlich einem zuvor unbekannten Phänomen: Es gab nun Individuen, die Diener zweier Herren waren, einerseits ihrem politischen Oberhaupt unterstanden, sich aber andererseits darauf beriefen, einem Gott Gehorsam zu schulden, der sich nicht nur für Wohl und Wehe einer exklusiven Gemeinschaft interessierte, sondern gleich für den ganzen Erdkreis zuständig war. Damit waren Loyalitätskonflikte vorprogrammiert: Gott stand jetzt nicht mehr im Dienst eines bestimmten Volkes und sanktionierte automatisch dessen Taten. Es konnte nunmehr durchaus passieren, daß das Wohl von Volk und Nation Handlungen verlangte, die dem universellen Gesetz des christlichen Gottes widerspra-

chen, und denen ein Mensch, der zugleich Glied dieses Staates und Christ war, unmöglich nachkommen konnte, ohne die Gebote seiner Religion zu verletzen. Vor die Wahl gestellt, dem politischen Machthaber oder seinem Gott Folge zu leisten, mochte sich der Christ auf ein Bibelwort berufen, das nach wie vor Zündstoff in der Bestimmung des Verhältnisses von Kirche und Staat bietet: "Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apostelgeschichte 5, 29). Deswegen, so Rousseau, betrachteten die Heiden die Christen mit ihrer "Vorstellung eines Königreichs von einer anderen Welt [...] immer als echte Aufständische, die, bei heuchlerischer Unterwürfigkeit, nur auf den Augenblick warteten, sich unabhängig und zu Herren zu machen und sich geschickt der souveränen Gewalt zu bemächtigen, die sie in ihrer Schwäche anzuerkennen vorgaben" (CS III 462).

Der Konflikt verschärfte sich, als die Christen im Laufe des Siegeszugs des Christentums aus ihrer Rolle als verfolgte potentielle Revolutionäre heraustraten und sich ein "sichtbares Oberhaupt" zulegten. Der Papst widmete sich keineswegs nur religiösen Fragen, sondern beanspruchte auch im Bereich des Politischen Autorität. Somit kam es zu der paradoxen Situation, daß sich der katholische Christ als Bürger "zweier Vaterländer" wiederfindet, nach Rousseaus Interpretation als Bürger des jeweiligen Landes, das er bewohnt, und als Bürger des souveränen Vatikanstaates. Ein Kleriker, so sieht es Rousseau, übt damit nicht nur religiösen Einfluß, sondern auch konkrete politische Macht auf die Glieder der Kirche aus. Er beschreibt diese Lage so, daß man "nie endgültig sicher" sein konnte, "ob man dem Herrn oder dem Priester zum Gehorsam verpflichtet war" (ebd., vgl. auch Hobbes, Leviathan XXIX).